DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-20 |
Nichts hat uns Familienrechtler in den letzten Jahren so beschäftigt wie das paritätische Wechselmodell. Dabei sind wir es eigentlich nach dem familienrechtlichen Halbteilungsgrundsatz gewohnt, anlässlich einer Trennung und ggf. Scheidung alles hälftig zu teilen. Ich erinnere mich hier immer wieder gern an die Einführung eines Professors in das Familienrecht: „Überlegt euch das mit dem Heiraten, denn dann ist jede DM nur noch 50 Pfennig wert.“ Ganz selbstverständlich bezog sich diese Aussage auf rein wirtschaftliche Fragen, denn damals lebte noch gleichsam selbstverständlich jedes Kind im Residenzmodell.
Fragen Sie einen Familienrechtler nach typischen Trennungssituationen: Eine ist auf jeden Fall die Fertigstellung einer über Jahre erbauten Immobilie. Das gemeinsame Projekt fällt weg, es gab viel Ärger und wenig Zeit als Paar. Für den Anwalt gewährt eine Immobilie bei Trennung oder Scheidung zunächst einmal einen Verfahrenswert, der die Mandatsbearbeitung angenehm gestalten sollte.
Im Jahr 2017 waren laut statistischem Bundesamt bereits 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig. Knapp ein Viertel wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind nach § 1601 BGB gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Die Sozialhilfeträger übernehmen zwar zunächst die Kosten, holen sich die Leistungen aber soweit wie möglich von den Kindern zurück.
2019 sind 50 Jahre Stonewall New York und der 41. Berliner Christopher Street Day in Berlin – ein Kampf um Gleichberechtigung und Anerkennung nicht nur von Liebe. Regenbogenfamilien prägen seit einigen Jahren das öffentliche Bild und auch die CSD-Demonstration in Berlin, u. a. als Fußgruppe mit einer Bimmelbahn. Das berühmte Motzstraßenfest und auch das Finale des Christopher Street Day auf der Straße des 17. Juni sind zu einem Familienfest avanciert. Es gibt auf der Straße des 17. Juni ab mittags einen Kinder- und Sportbereich, wo Familien jedweder Kultur und Lebenscouleur friedlich und mit Spaß miteinander spielen, feiern und sich austauschen können.
Das OLG Oldenburg hatte sich mit den Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung für die öffentliche Publikation des Bildnisses eines Kindes zu befassen und entschieden, dass aufgrund der erheblichen Bedeutung für das Persönlichkeitsrecht des Kindes für die Erteilung einer solchen Einwilligung beide Elternteile zusammen in Stellvertretung zustimmen müssen. Eine Angelegenheit des täglichen Lebens liege nicht vor (OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.5.2018, AZ: 13 W 10/18).
Als einer der wenigen Vereine des DAV kann der Berliner Anwaltsverein weiterhin steigende Mitgliederzahlen registrieren: Über 193 Beitritte im Jahr 2018 wusste Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, bei der Mitgliederversammlung am 28.5.2019 zu berichten.
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat alle Landesverbände Deutschlands zu einer Konferenz am 26. Juni 2019 nach Brüssel eingeladen. Herr Arno Metzler, Vorsitzender der EWSA-Gruppe „Vielfalt“ und vom BFB nach Brüssel entsandt, hat diese Konferenz organisiert und ermöglicht. Wir tagten im Stadtteil „Europa“ und zwar im Gebäude Jacques Delors, dem Sitz des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA).
Die Rechtsanwaltskammer in Warschau hatte den Berliner Anwaltsverein aufgrund eines bestehenden Freundschaftsvertrages und unserer guten Zusammenarbeit in der letzten Vergangenheit eingeladen, an der dort jährlich ausgerichteten internationalen Konferenz für Rechtsanwälte am 13./14. Juni 2019 teilzunehmen und sogar unseren Vorsitzenden, Herrn RA Uwe Freyschmidt gebeten, den Eröffnungsvortrag zu halten. Dieser freundlichen Einladung sind der Vorsitzende und ich als Mitglied des Vorstandes und u. a. zuständig für „Internationales“ gerne gefolgt.
Am 21. Mai 2019 lud der Berliner Anwaltsverein im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Richter und Anwaltschaft im Dialog“ wieder zur Fortbildung ein. Als Referent konnte der VorsRiKG Dr. Peter-Hendrik Müther, vorsitzender Richter des 22. Senats des Kammergerichts, gewonnen werden. Anhand einer Vielzahl von Entscheidungen erläuterte VorsRiKG Dr. Müther den Teilnehmern ausführlich und lebensnah die Senatsrechtsprechung zu einzelnen Verkehrsverstößen sowie Einzelfragen zum Sach- und Personenschadensrecht.
Seminar des Berliner Anwaltsvereins
Montag, 14. Oktober 2019, 14–18:30 Uhr
Steuerberaterverband, Berlin-Brandenburg,
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Passend zu den Temperaturen hat sich der Arbeitskreis Arbeitsrecht am 5. Juni 2019 zum Thema „Aktuelles Urlaubsrecht“ versammelt. Der Referent Dr. Roland Gastell machte gleich zu Beginn deutlich, welchen krassen Rechtsprechungsänderungen dieses Gebiet in den letzten Jahren unterlag.
Mittwoch, 25.9.2019, 18–20 Uhr
DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Der 9. November 1989 prägte die deutsche Geschichte – die meisten erinnern diesen Tag eindrücklich. Das Berliner Anwaltsblatt interessiert sich für Ihre persönliche Mauerfall-Geschichte – insbesondere rund um juristische Begebenheiten – für das BAB-November-Heft 2019.
In einer erfolgreichen Kooperation mit dem „Berliner Ratschlag für Demokratie“ besuchte der Berliner Anwaltsverein drei Berliner Schulen und führte mit den dortigen Schüler*innen spannende Gespräche anlässlich des Grundgesetz-Geburtstages.
Erbrecht spielt nah am Leben. Na gut – einer spielt nicht mehr mit. Aber die Geschichten, die einem Erbrechtler bei der Beratung erzählt werden, sind immer wieder überraschend bis skurril. Von über Jahrzehnten der Ehefrau verschwiegenen Kindern und in Mexiko verschollenen Personen über entführte Urnen bis hin zu Pflegekräften, die innerhalb von Wochen zu Alleinerben werden: Oft würde man sich gar nicht trauen, den Stoff für ein Filmdrehbuch zu verwenden, weil er zu unrealistisch erscheint.
Seminar des Berliner Anwaltsvereins
Dienstag, 1. Oktober 2019, 18–20 Uhr
DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Arbeitskreis Erbrecht
Mittwoch, 9. Oktober 2019, 18–20 Uhr
DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Im April 1927 erschien erstmals das „Berliner Anwalts-Blatt“. Herausgeber war der „Wirtschaftliche Verband deutscher Rechtsanwälte“, als Schriftleiter sind die Rechtsanwälte Hans Soldan, Leipzig, und Ewald Friedländer, Berlin, genannt. Der Sitz der Redaktion war Neue Friedrichsstraße 11 – vermutlich also am gleichen Ort wie heute, denn die Neue Friedrichsstraße heißt jetzt Littenstraße!
Kammergericht, Beschluss vom 15. April 2019 – (3) 161 Ss 36/19 (25/19)
Kammergericht, Beschluss vom 25. April 2019 – (3) 161 Ss 42/19 (27/19)
Kammergericht, Beschluss vom 7. März 2019 – 3 Ws (B) 51/19
Kammergericht, Beschluss vom 28. März 2019 – 3 Ws (B) 64/19
Kammergericht, Beschluss vom 2. April 2019 – 3 Ws (B) 97/19
Kammergericht, Beschluss vom 17. April 2019 – 3 Ws (B) 99/19
Kammergericht, Beschluss vom 1. April 2019 – 3 Ws (B) 103/19
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV, FamR 10/19
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV, FamR 10/19
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV, FamR 6/19
Anlässlich der DACH-Tagung am 13. Mai 2019 in München nachstehend ein paar Gedanken zum Anwaltsberuf in Frankreich im Jahr 2050. Es handelt sich hierbei nur um Denkanstöße, die keine Gewissheit sind, sondern vielmehr dazu einladen, mit offenen Augen der Zukunft entgegenzusehen.
Der Vermieter ist an Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot gebunden – sein Mieter jedoch nicht immer, wenn dieser untervermietet. Die Regelungen zur Untervermietung von Wohnraum müssen der aktuellen Situation angepasst oder abgeschafft werden.
Vom 12. bis 14. Juni 2019 hatte die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV zu ihrer ersten Auslandstagung nach Estland eingeladen unter dem Motto „Zukunft jetzt: digitaler Start in der Praxis“. Ein bunter Mix an Kolleginnen und Kollegen (eingeschlossen auch zwei Notarassessoren) fand sich aus den verschiedensten Richtungen kommend am 12. Juni zum Abendessen in Tallinn unter Führung der Präsidentin der deutschen Außenhandelskammer baltische Staaten, Frau Aet Bergmann, zusammen, deren kompetentes Team uns die kommenden zwei Tage betreute.
Nachdem Friedrich Wilhelm IV. am 7. Juni 1840 den Thron bestiegen hatte und Antrittsbesuche in den Provinzen machte, bat ihn der Königsberger Huldigungslandtag untertänig um die Gewährung einer Volksvertretung. Als der neue König, von dem man sich mehr Freiheiten erhofft hatte als von seinem beschränkten Vorgänger, darauf nicht einging, erschien in Königsberg anonym eine 45-seitige Flugschrift mit dem Titel „Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen“. Die Schrift erinnerte daran, dass der Vater des Königs schon ein Vierteljahrhundert zuvor, am 22. Mai 1815, eine Verfassung und eine Volksvertretung versprochen hatte und dass dieses Versprechen immer noch nicht eingelöst sei.
49 % der Kanzleimitarbeiter sind eher oder gar nicht zufrieden mit ihrem Gehalt. 22 % sind teils zufrieden, teils unzufrieden und 29 % sind mit ihrem Gehalt sehr oder eher zufrieden. Die Gehaltszufriedenheit ist bei den Fachwirten und kaufmännischen Angestellten deutlich ausgeprägter als bei den Fachangestellten und Auszubildenden: Während 42 % der Fachwirte und 43 % der kaufmännischen Angestellten sehr oder eher zufrieden mit ihrem Gehalt sind, sind dies nur 28 % der Fachangestellten und 11 % der Auszubildenden.
Berufsrechtliche Tagung des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht
Freitag, 10. Oktober 2019, 14–18 Uhr
Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin,
Unter den Linden 6, 10117 Berlin
Zur Evaluierung der Neuordnung des Rechts der Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Fragenkatalog an die Kammern, die Deutsche Rentenversicherung Bund und Verbände verschickt.
Die verbindlichen Honorare für Architekten und Ingenieure verstoßen gegen Unionsrecht. Zu dieser Feststellung kam der EuGH am 4. Juli 2019 in seinem Urteil zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in der Rs. C-377/17. Der Gerichtshof bestätigte damit die Ansicht der EU-Kommission, dass die Regelungen über Mindest- und Höchstgebühren in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Art. 15 Abs. 2 Buchst. g der Richtlinie 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verstoßen.
Deutsche Gerichte werden in Zukunft mehr ausländische Urteile vollstrecken müssen. Das ergibt sich aus der Haager Konvention zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen, die die Europäische Union und 39 Handelspartner am 2. Juli 2019 im Friedenspalast verabschiedet haben. Verminderte Transaktions- und Verhandlungskosten in multilateralen Handelsbeziehungen, ein effektiver Zugang zum Recht und mehr Rechtssicherheit sind die Hauptziele, die die Teilnehmer der 22. diplomatischen Sitzung der Haager Konferenz für internationales Privatrecht (HCCR) mit der Konvention verfolgen.
Eine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft kann nicht die Einrichtung eines empfangsbereiten besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für sich beanspruchen.
Die Auszeichnung durch den international anerkannten Friedenspreis ist eine Anerkennung des Einsatzes zahlreicher freiwillig-tätiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in den vergangenen drei Jahren auf der griechischen Insel Lesbos Flüchtlingen individuelle und kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung gestellt haben und damit einen wesentlichen Beitrag zum Zugang zum Recht geleistet haben.
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