DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-20 |
Der Buchhändlerkeller in Berlin-Charlottenburg war prall gefüllt, als Dr. Silke Ruth Laskowski, Professorin für Völker- und Europarecht an der Universität Kassel, Berliner Mitgliedern des deutschen Juristinnenbundes (djb) am 15. Februar das Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten vorstellte. Münchener Juristinnen haben 2014 das Bündnis ins Leben gerufen und es findet seither breiten partei- und konfessionsübergreifenden Zuspruch. Ein Kernargument des Bündnisses ist kein geringeres als die repräsentative Demokratie selbst. Die Mehrheit des Volkes sind Bürgerinnen (51,5 %).
Zum Tod unseres Bundespräsidenten a. D. Herzog greifen wir sein Grußwort zur Abschlussveranstaltung zum Internationalen Jahr der Familie vom 30.11.1994 auf. Lesen sie selbst, wie vorausschauend schon vor 23 Jahren seine Bonner Rede Handlungsbedarf in allen Politikbereichen für die Familien aufgreift. Die Forderung nach Einführung eines Prüfungsmaßstabs der „Familienverträglichkeit“ verbindet Herzog mit der Feststellung der allgemein persönlichen Kompetenz und Betroffenheit aller.
Der Equal Pay Day lag im Jahr 2016 auf dem 19. März 2016. Das ist der Tag, bis zu dem Frauen aufgrund des geschlechtsspezifischen Lohngefälles umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar 2016 für ihre Arbeit bezahlt werden. Nach den Zahlen des Soldan Instituts wäre der Equal Pay Day in der Anwaltschaft auf den 28. März 2016 gefallen.
Der Frauenanteil in der Anwaltschaft liegt in den meisten europäischen Ländern und in Nordamerika immer noch deutlich unter 50 %, in Frankreich und Griechenland hingegen klar darüber. Woran liegt das? An der unterschiedlichen Anwaltsdichte, am allgemeinen Frauenanteil im Berufsleben oder an den ‚Rechtskulturen‘ in den verschiedenen Ländern?
Zu den Berichten über den Einbruch bei dem Rechtsanwalt der Eigentümer der Rigaer Straße 94 und die Veröffentlichung geheimer Mandantenakten im Internet sagt der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt: „Anwälte in Berlin sollen anscheinend durch Einbrüche und die Veröffentlichung geheimer Mandantendaten im Internet an der Vertretung bestimmter Mandanten gehindert werden. betroffenen Kollegen und ihre Mandanten, sondern auch auf die Grundsätze unseres Rechtsstaats. Die Täter zeigen damit ihre Verachtung für eine Konfliktlösung durch Recht und faire Verfahren.“
Mehr als 30 Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Januar 2017 am „Tag des bedrohten Anwalts“ mit einer Kundgebung vor der Botschaft der VR China in Berlin die chinesische Regierung zum Schutz der chinesischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgerufen und eine entsprechende Petition unterstützt.
Die Arbeit von Anwältinnen und Anwälten in der Türkei wird nicht nur massiv behindert. Teilweise müssen die Kolleginnen und Kollegen auch mit Repressionen rechnen, wenn sie „die Falschen“ vertreten. Der Deutsche Anwaltverein konnte sich auf einer dreitägigen Delegationsreise in der Türkei persönlich ein Bild davon machen und sich mit den Kolleginnen und Kollegen solidarisch zeigen.
Wussten Sie, dass die Verlassenschaft bis zu ihrer Einantwortung in Österreich eine eigene juristische Person ist? Mit dieser und anderen Fragen ausländischen Erbrechts beschäftigte sich der Arbeitskreis für Erbrecht des Berliner Anwaltsvereins am 18. Januar 2017 in einer vierstündigen Sonderveranstaltung zum internationalen Erbrecht.
Zum 1. April 2017 wird das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft treten. In dem Seminar erläutern die Anwälte Dr. Timon Grau und Dr. Christian Mehrens der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in kompakter Form die wesentlichen Neuerungen für die Personalpraxis und zeigen die Fallstricke der neuen Rechtslage auf.
Für den Arbeitskreis Strafrecht begann das Jahr 2017 mit einer Exkursion. Am 18.01.2017 wurde für interessierte Mitglieder eine Führung durch die Sonderausstellung „Hieb und Stich. Dem Verbrechen auf der Spur“ im Medizinhistorischen Museum der Charité angeboten. Die Führung wurde geleitet von Navena Widulin, medizinische Präparatorin und Kuratorin der Ausstellung, sowie Dr. med. Lars Oesterhelweg von der Rechtsmedizin/ Charité.
Nachdem der neue Arbeitskreis Familienrecht im Berliner Anwaltsverein am 30.11.2016 im Rahmen einer geselligen Auftaktveranstaltung mit Impulsreferaten initiiert wurde, fand am 24.01.2017 die erste reguläre Sitzung des von Rechtsanwältinnen Gabriele Linde und Claudia Sebastiani geleiteten Arbeitskreises statt. Auch diese Veranstaltung war mit über 40 Teilnehmern gut besucht.
Es ist wieder soweit! Vom 27. bis zum 28. April laden die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie zum 4. Deutschen IT-Rechtstag in Berlin ein. Aufgrund des stetigen Wachstums unserer Veranstaltung freuen wir uns, Sie in diesem Jahr im Steigenberger Hotel am Kanzleramt willkommen heißen zu dürfen.
Pfaffenhofen/Berlin (DAV). Die Wohnung ist Lebensmittelpunkt. Sich hier frei entfalten zu können, ist so wichtig, dass dieses Privileg sogar im Grundgesetz verankert ist. Zu dieser Freiheit gehört ganz klar auch, dass der Mieter Besuch empfangen darf, und zwar grundsätzlich so viel und so oft er möchte. Da der Vermieter hier keinerlei Einfluss nehmen kann, wird gerne in den Mietvertrag aufgenommen, dass der Mieter für Schäden, die sein Besuch verursacht, gegenüber dem Vermieter haftet.
Auch das sog. „Dänische Ferienmodell“ unterfällt dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Neben dem Amtsgericht Lichtenberg (vgl. Pressemitteilung Nr. 51/2016) hat sich auch das Amtsgericht Neukölln mit der Verordnung über die sogenannte Mietpreisbremse auseinandergesetzt und ebenfalls zugunsten des Mieters entschieden: In dem am 8. September 2016 verkündeten, noch nicht rechtskräftigen Urteil wurde die Vermieterin verurteilt, an ihren Mieter überhöhte Miete von monatlich je 221,09 EUR netto kalt, insgesamt 1.105,45 EUR, zuzüglich Zinsen für fünf zurückliegende Monate zurückzuzahlen.
Urteil vom 13. Januar 2017 – V ZR 96/16. Der Bundesgerichtshof hat am 13.1.2017 entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen darf, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen; die übrigen Wohnungseigentümer können allerdings verpflichtet sein, den Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe zu dulden.
Gera/Berlin (DAV). Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat durch das Gesetz zugewiesene Aufgaben. Diese Aufgaben müssen vom Verwalter erledigt werden. Als Beispiel kann hier die Einladung zur Eigentümerversammlung genannt werden: Der Verwalter muss einladen, es darf aber im Regelfall auch kein anderer. Für diese Aufgaben vereinbart der Verwalter in der Regel die sogenannte „Grundgebühr“. Falls der Verwalter für die Gemeinschaft weitere Aufgaben durchführen soll, kann er eine „Sondergebühr“ vereinbaren. Hierzu muss er einen Beschluss der Gemeinschaft herbeiführen oder eine entsprechende Regelung im Verwaltervertrag aufnehmen.
Dortmund/Berlin (DAV). Das Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass in der Gemeinschaft Beschlüsse gefasst werden müssen. Diese sollen dann möglichst zeitnah vom Verwalter in die Tat umgesetzt werden. Wenn ein Wohnungseigentümer aber mit einem Beschluss nicht einverstanden ist und gegen diesen Beschluss vorgehen will, muss dies zeitnah geschehen. Wenn nicht nach einem Monat eine entsprechende Klage bei dem Gericht eingereicht wurde, kann ein Beschluss nicht mehr angefochten werden. Hierdurch soll der Rechtsfrieden in der Gemeinschaft hergestellt werden.
Neunkirchen/Berlin (DAV). Das Ende der Mietzeit ist nicht immer das Ende von Streitigkeiten. Auch wenn die Wohnung von dem Mieter geräumt und herausgegeben wurde, bleibt eine Frage offen: Was geschieht mit der bei Mietbeginn hinterlegten Kaution? Klar ist, dass der Vermieter diese zur Sicherung erhalten hat. Aber welche Ansprüche sollen damit gesichert werden? Mietzahlungen oder nur fehlende Renovierungsarbeiten?
Saarbrücken/Berlin (DAV). Die Umlage der Betriebskosten ist immer wieder Anlass für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Insbesondere, wenn die Vorauszahlungen nicht ausreichend sind, wird die Abrechnung genau geprüft. Fraglich können hier unter anderem die Kosten sein, die anfallen, wenn der Mieter wechselt.
Am 1. Januar 2016 trat das sog. Syndikusanwaltsgesetz in Kraft. Bereits bis zum 1. April 2016 gab es eine Vielzahl von Anträgen, da dies die Ausschlussfrist für die von vielen Antragstellern angestrebte sozialversicherungsrechtliche Rückwirkung war. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist nunmehr etwas mehr als ein Jahr vergangen. Ein guter Zeitpunkt, um schlaglichtartig einige Themen zu beleuchten, die der Gesamtvorstand der Rechtsanwaltskammer bei der Anwendung des Gesetzes diskutiert hat.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine Einrichtung der Bundesrechtsanwaltskammer, die seit dem 1. Januar 2011 als neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt eingerichtet wurde. Die Regularien finden sich in § 191 f der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die Anzahl der im Jahr 2016 unterbreiteten Schlichtungsvorschläge konnte deutlich gesteigert werden, und zwar um 40 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Annahmequote der Schlichtungsvorschläge beträgt ca. 61 %. Im Jahr 2016 sind 1.010 Anträge auf Schlichtung gestellt worden.
Ab dem 1. Februar 2017 müssen Rechtsanwälte bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen auf die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hinweisen und erklären, ob sie grundsätzlich bereit sind, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Dies ist in § 36 und § 37 VSBG geregelt.
Im Rahmen der Fortbildungsreihe Richter und Anwaltschaft im Dialog berichtete Dr. Egbert Schneider, Richter am Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, am 19.1.2017 über die aktuelle Rechtsprechung seines Gerichtes und des Bundessozialgerichtes (BSG) zu vier Teilbereichen des Krankenversicherungsrechtes, die seines Erachtens nach für den Anwalt, der den individuellen Versicherten vertritt, besonders wichtig sind. Dr. Egbert Schneider ist seit nunmehr vier Jahren am LSG Berlin-Brandenburg im Bereich der Krankenversicherung tätig.
Das Kammergericht verwendet diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Sie entsprechen im Aufbau den Leitlinien anderer Oberlandesgerichte, inhaltlich ergibt sich nicht in allen Punkten eine Übereinstimmung.
Auf der Jahresmitgliederversammlung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. am 20.01.2017 war über einen Antrag unseres Ehrenmitglieds Gerhard Jungfer abzustimmen. Die Vereinigung sollte in „Vereinigung Berliner Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e. V.“ umbenannt werden, ein Thema, das seit Ende der siebziger Jahre schwelt.
Im Berliner Anwaltsblatt vom Juni letzten Jahres hatte ich über die Einführung der elektronischen Akte in unserem Büro berichtet. Wir wollten den schleichenden Wechsel mit teilweiser elektronischer Aktenführung und Beibehalten der Papierakte vermeiden. Das ist geglückt, da sich die Einführung des beA verzögerte, benutzen wir auch heute noch das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Zum Fachportal kanzleimarketing.de erscheint ab sofort auch das passende eMagazin. Mit unterschiedlichen Themen zeigt es, wie vielfältig Kanzleimarketing ist – von der strategischen Ausrichtung einzelner Marketingmaßnahmen, über Personalfragen bis hin zur Wahl der Kanzleimöbel. Als Experten auf ihrem Fachgebiet geben die Autoren zusätzlich ihre Praxiserfahrungen in lebendiger Sprache und mit hilfreichen Tipps weiter.
Online-Seminar und Selbststudium – zwei gute Möglichkeiten, der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO nachkommen zu können. Die DeutscheAnwaltAkademie bietet Ihnen in diesem Jahr Online-Seminare in 21 von 23 Fachanwaltschaften an. Über das aktuelle Programm können Sie sich unter www.anwaltakademie.de informieren.
Beim Arbeitskreis Erbrecht haben Sie am Mittwoch, 26. April 2017, von 18 bis 20 Uhr in der Klosterstraße 64, 10179 Berlin, die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse zum Pflichtteilsrecht aufzufrischen oder einen ersten Einstieg in das Thema zu erhalten. Wir freuen uns, dazu die Professorin an der HWR für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Erbrecht Müller-Lukoschek begrüßen zu dürfen. Ein kompetenter, strukturierter und zielführender Vortrag sowohl unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung als auch mit Orientierung an Standardkonstellationen kann erwartet werden.
Die erste weibliche Justiz-Staatssekretärin in der Berliner Stadtgeschichte ist seit Dezember 2016 die parteilose Martina Gerlach. Geboren und aufgewachsen in Stuttgart, studierte sie an der Universität Tübingen Rechtswissenschaften und absolvierte im OLG-Bezirk Stuttgart ihren Referendardienst.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: