1,27 Millionen Betreuungen bundesweit, davon 57 Tausend in Berlin, sollten genügend Anlass für Konflikte und damit für einen Bedarf an rechtlicher Beratung und Vertretung ergeben – also Arbeit für uns Rechtsanwälte. Trotz einiger spezialisierter Kolleginnen und Kollegen in Berlin führt dieses Rechtsgebiet aber noch weitgehend ein Schattendasein. Die Probleme und damit die Rechtsstreitigkeiten im Betreuungsrecht sind vielfältig. Einen Schwerpunkt bilden solche um Vergütungsfragen, auch wenn die Umstellung auf eine Pauschalvergütung durch das 2. BtÄndG zum 1.7.2005 die Abrechnung deutlich vereinfacht hat. Die Übernahme von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften sind für Rechtsanwälte an sich wirtschaftlich selten lukrativ, wenngleich sie zu Folgemandanten führen können. Die Übernahme einer Vorsorgebevollmächtigung als Vorsorgeanwalt ist eine interessante Alternative.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-18 |
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