Am 8. April 2019 lud der Berliner Anwaltsverein im Rahmen der Fortbildungsreihe „Richter-und Anwaltschaft im Dialog“ zum jährlichen Austausch über die aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts in der Arzthaftung ein. Als Dozentin der 2-stündigen Veranstaltung konnte erneut die Vorsitzende des 20. Senats, Dr. Christiane Simmler, gewonnen werden, die den zahlreich erschienen Anwaltskollegen gewohnt unterhaltsam wichtige Entscheidungen des Senats der letzten Zeit präsentierte. Auf einige Entscheidung möchte ich im Folgenden näher eingehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.06.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
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