DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
Fragen Sie sich bei einem Blick auf die Personalkostenauswertung in Ihrer BWA manchmal, wo Sie mit Ihrem Gehalt im Vergleich mit anderen Kanzleien stehen? Und welche freiwilligen Zusatzleistungen am Markt üblich sind, um die knappe Ressource Fachpersonal nicht nur zu gewinnen, sondern auch an sich zu binden?
Die rechtssichere Umsetzung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ist – vom Umfang her – eine kaum zu bewältigende Herausforderung. Insbesondere gilt dies für kleinere Kanzleien.
Eine berufserfahrene Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte (ReFa/NoFa) möchte gerne „weiterkommen“. Dies ist möglich, und zwar in berufsbegleitenden Phasen. Dabei erfreuen sich die Fernstudiengänge seit Langem deutlicher Beliebtheit. Zwar gibt es auch Fortbildungsanbieter (z. B. Soldan GmbH), die Präsenzunterricht anbieten. Sie sind aber nicht für jede ReFa/NoFa örtlich erreichbar.
Im Jahre 2017 verließ mich eine meiner beiden Fachangestellten, um – wie leider momentan nicht unüblich – an ein Amtsgericht zu wechseln. So stand ich vor der Frage, wie es weitergehen soll. Neue Fachangestellte zu finden, ist in Zeiten des Fachkräftemangels ähnlich wahrscheinlich wie ein Lottogewinn. Auszubildende müssen ausgebildet und nicht ausgebeutet werden, außerdem schlägt auch hier das mangelnde Nachwuchsinteresse durch.
Mittlerweile fehlen in fast jeder Anwalts- und Notariatskanzlei ausgebildete Mitarbeiter*innen, sprich Rechtsanwalts- und Notarfachgehilf*innen. Erschreckend ist, dass nur noch wenige Schüler*innen über den Beruf der ReFa oder NoFa überhaupt informiert sind. Um den Nachwuchs nicht an die Universitäten des Landes zu verlieren, ist es auch unsere Aufgabe, in den Schulen diese Ausbildungsberufe und die Aufstiegschancen vorzustellen. So manche*r Notarfachangestellte*r verdient mittlerweile mehr als ein(e) durchschnittliche(r) Anwalt oder Anwältin.
Am 21. März 2019 wählte der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann zur Präsidentin des DAV. Die Rechtsanwältin aus Bremen trat damit unmittelbar das Amt als erste Präsidentin des DAV an. Das Berliner Anwaltsblatt hat mit Edith Kindermann gesprochen und sie zur Zukunft der Aus- und Weiterbildung von ReNos/ReFas, zu Parität, Digitalisierung und mehr befragt.
Die Präsidentinnen und Präsidenten des Kammergerichts, des Landgerichts Berlin und der Berliner Amtsgerichte repräsentieren den größten Bereich der Justiz in der Hauptstadt: die ordentliche Gerichtsbarkeit. Jährlich bewältigen über 1000 Richterinnen und Richter und rund 3500 nichtrichterliche Mitarbeitende insgesamt ca. 1,6 Mio Gerichtsverfahren. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist eine zentrale Säule des Rechtsstaats.
Herzlichen Glückwunsch, davit! Der 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein wurde mit dem 6. Deutschen IT-Rechtstag am 25. und 26. April in Berlin von über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Hotel Steigenberger am Kanzleramt gebührend gefeiert. Auf dem Programm der Fachtagung standen praxisnahe Vorträge hochkarätiger Referentinnen und Referenten aus Anwaltschaft und Politik zum Schwerpunktthema KI sowie zu aktuellen gesetzlichen Entwicklungen.
Der Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ ist Bemerkenswertes gelungen. Mit ihrem nun angelaufenen Volksbegehren über einen „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ hat sie nicht nur bundesweite Aufmerksamkeit erlangt, sondern eine längst vergessene Ermächtigung zur Sozialisierung aus ihrem 70-jährigen Dornröschenschlaf geweckt.
Gerichtsurteile schaffen es durchaus schon mal als Schlagzeile auf Seite eins – eher ungewöhnlich ist das aber für den Umstand, dass verschiedene Spruchkörper unterschiedliche Auffassungen haben. So jüngst geschehen im Tagesspiegel, der am 2.5.2019 titelte: „Berliner Richter streiten über Mietspiegel“. Hintergrund war das Urteil des LG Berlin vom 26.3.2019 – 63 S 230/16.
Krefeld/Berlin (DAV). Eine allgemeine Regelung, nach der auch außerhalb des Betriebsgeländes nur vom gesamten Betriebsrat autorisierte Flyer verteilt werden dürfen, ist nicht zulässig. Ein Betriebsratsmitglied darf deswegen nicht abgemahnt werden. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld vom 7. Dezember 2018 (AZ: 2 Ca 1313/18).
In einem am 12. März 2019 verkündeten und mündlich begründeten Urteil hat die unter anderem für Berufungen in Wohnraumsachen zuständige 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin entschieden, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können.
München/Berlin (DAV). Trennt sich ein Paar, das gemeinsam ein Haus gebaut hat, kann der Ex-Partner, der beim Bau erheblich mitgeholfen hat, eine Entschädigung verlangen. Er muss seine Ansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend machen können. Dafür kann die Einsicht in das Grundbuch notwendig sein. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 26. Juli 2018 (AZ: 34 Wx 239/18).
Berlin (DAA) E-Scooter und Hoverboards sind im öffentlichen Straßenverkehr derzeit nicht erlaubt. Kommt es zu einem Unfall, zahlt keine Versicherung. Auch wenn nichts passiert, machen sich die Fahrer strafbar, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.
Die in § 288 Abs. 5 S. 1 BGB geregelte Verzugspauschale ist – entgegen der Rechtsansicht des 8. Senats des BAG in dessen Urteil vom 25.09.2018 – 8 AZR 26/18 – auch auf arbeitsrechtliche Entgeltansprüche anwendbar.
Berlin versteht sich als europäische Metropole. Ein politisches Drama nach dem Modell des Brexit-Durcheinanders wäre in der deutschen Hauptstadt undenkbar. Doch in der jüngsten stadtpolitischen Diskussion kommt Europa nicht vor. Die Enteignungsdebatte dreht sich um den obskuren Artikel 15 des Grundgesetzes, der noch nie angewandt wurde. Dabei gibt es europäische Normen, die diskutiert werden müssten, weil sie den Vergesellschaftungsfantasien juristische Ketten anlegen könnten.
Am 8. April 2019 lud der Berliner Anwaltsverein im Rahmen der Fortbildungsreihe „Richter-und Anwaltschaft im Dialog“ zum jährlichen Austausch über die aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts in der Arzthaftung ein. Als Dozentin der 2-stündigen Veranstaltung konnte erneut die Vorsitzende des 20. Senats, Dr. Christiane Simmler, gewonnen werden, die den zahlreich erschienen Anwaltskollegen gewohnt unterhaltsam wichtige Entscheidungen des Senats der letzten Zeit präsentierte. Auf einige Entscheidung möchte ich im Folgenden näher eingehen.
Mittwoch, 5. Juni 2019 bbw-Akademie, Am Schillertheater 2, 10625 Berlin
Am 2. April 2019 trafen sich der Arbeitskreis Verwaltungsrecht und der Arbeitskreis Mietrecht und WEG im Haus des Deutschen Anwaltvereins, um gemeinsam die Schnittmenge zwischen Verwaltungs- und Mietrecht, besonders im Schutzrecht, zu erörtern. Die Referenten Rechtsanwältin Sandra Lang-Lajendäcker, Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht, und Rechtsanwalt Dr. Kostja von Keitz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, stellten den Abend unter die Frage „Erhaltungssatzung, Milieuschutz und Mietrecht: (Wie) passt das zusammen?“.
Das Berliner Anwaltsessen 2019 wird am Freitag, 1. November 2019, stattfinden. Sowohl die Fans dieses seit 1927 vom Berliner Anwaltsverein ausgerichteten festlichen Dinners als auch Newcomer sollten sich den Termin schon jetzt notieren. Neben den Mitgliedern des Berliner Anwaltsvereins sind Gäste aus Justiz und Justizpolitik geladen – und natürlich unsere internationalen Gäste aus ganz Europa und Seoul, Südkorea.
Zum 1. April 2017 ist die gesetzliche Reform der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten. Das Gesetzespaket umfasst neben der Reform des AÜG auch die erstmalige gesetzliche Definition des Arbeitsvertrages und damit mittelbar auch die eines Arbeitnehmers in § 611a BGB. Im Seminar gibt Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, einen Überblick über die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes unter Berücksichtigung der neuen Regelungen im AÜG und in § 611a BGB.
Der Weg gleichgeschlechtlicher Paare zur völligen rechtlichen Gleichstellung war lang und mühsam. Mit der Gesetzesänderung vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338) wurde endlich die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner beschlossen. Es können nunmehr von einer Ehe abhängige Steuerbegünstigungen nachgeholt werden, die bislang aus rechtlichen Gründen unterblieben sind.
In allen EU-Staaten außer Dänemark ist derzeit als IPR für vertragliche Schuldverhältnisse die Rom I-VO anwendbar. Sie wird mit dem Brexit im Verhältnis des UK zu den übrigen Anwendungsstaaten keine Geltung mehr haben. Der Brexit macht Großbritannien zum Drittstaat i. S. v. Art. 1 Abs. 4 S. 2 Rom I-VO. Das bisherige Kollisionsrecht bleibt aber auf am Austrittstag bereits bestehende Verträge auch in Großbritannien anwendbar. Nach derzeitigem Stand setzt das UK nach dem Brexit grundsätzlich die Rom I-VO und den sie betreffenden acquis einseitig in nationales Recht um.
Kein Bäckermeister würde sich trauen, in der Allgemeinen BäckerZeitung für seine Kollegen über den Geschmack und Duft von frischem Brot zu schreiben, schon eher ein Laie in der Bäckerblume. So grenzt es an Kamikaze, als Rechtsanwalt für ein fachkundiges Publikum wie die LeserInnen des Berliner Anwaltsblatts etwas über die scheue Seele unserer beruflichen Existenz, die Gerechtigkeit, ausführen zu wollen.
Die jährliche Fortbildung fand vom 11. bis zum 15. Februar in Hochgurgl statt. Programmgemäß ging es um Fachfragen und Rechtsprechung zum Haftungs- und Versicherungsrecht mit den Segmenten Verkehrs- und Medizinrecht. 20 Programmstunden dienten der obligaten Nachjustierung demgemäßer Fachanwaltschaftskenntnisse zu neuerer Legislatur, aktueller Judikatur sowie sinnvoller Prozesstaktiken aus den Sichtweisen von Rechtsprechung, Versicherungswirtschaft sowie praktizierender Anwaltschaft, ein dosiertes Allroundprogramm als traditionelles Fortbildungsstandbein der Akademie.
Der Direktor des Amtsgerichts Cottbus hat die RAK Berlin darauf hingewiesen, dass für dringende Mitteilungen aus der Anwaltschaft, z.B. bei Verspätungen im Hinblick auf Verhandlungstermine, die drei dem Amtsgericht zugehörigen Gerichtsgebäude über Anschlüsse in den Eingangsbereichen erreicht werden können.
Freiwillig Gewerbesteuer zahlen. Das ist für manche Kanzlei heute eine ernsthafte Option. Denn die Abgrenzung zwischen anwaltlichen und gewerblichen Dienstleistungen wird immer schwieriger.
Das deutsche Silicon Valley liegt bekanntlich zwischen Darmstadt und Karlsruhe, denn dort gibt es vergleichsweise die meisten High-Tech-Gründungen. Das liegt an den dort gelegenen einschlägigen Universitäten und Forschungseinrichtungen. Allerdings scheint dieser Genius Loci nicht überall in Karlsruhe zu wirken, denn eine jüngst ergangene BGH-Entscheidung zum Thema Digitalisierung hat für heftige Kritik gesorgt. In der einschlägigen Social-Media-Filterblase war die Reaktion eindeutig: Hoffnungslos, dieser BGH.
Vom 15.4.2019 bis zum 6.5.2019 fand in Berlin die Wahl der Mitglieder der Satzungsversammlung statt. Die Mitglieder der RAK Berlin haben per Brief acht stimmberechtigte Mitglieder der Satzungsversammlung gewählt.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: