DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-26 |
Zum 18. Mal hatte der Berliner Anwaltsverein zur Konferenz der Europäischen Rechtsanwaltschaften geladen. Am 9.11.2018 fand um 10–13:25 Uhr die Veranstaltung zum titelgebenden Thema im Haus der Europäischen Kommission, Vertretung in Deutschland, am Pariser Platz statt. Es nahmen gut 50 Leute aus 20 Nationen daran teil. Vorab hatte der Anwaltsverein an die teilnehmenden Länder einen Fragebogen versandt, um dessen Beantwortung zur Vorbereitung auf die Konferenz er bat. 16 Länder hatten dann Berichte an den BAV gesandt. Die Fragen beschäftigten sich mit der Entwicklung des Anwaltsberufs im Vergleich zu vor zehn Jahren.
Immer mehr Studierende entscheiden sich gegen den „klassischen“ juristischen Ausbildungsweg mit erster und zweiter juristischer Prüfung. Das Berliner Anwaltsblatt hat mit drei Juristen gesprochen und gefragt, warum sie sich gegen das Ziel der „Befähigung zum Richteramt“ entschieden haben.
Kontinuierlich, pragmatisch und vor allem menschlich: Für sein Projekt der ehrenamtlichen anwaltlichen Vormundschaften für minderjährige Flüchtlinge ist der Berliner Anwaltsverein (BAV) mit einer Nominierung zum Ende Oktober vergebenen Nationalen Integrationspreis der Bundeskanzlerin gewürdigt worden. Die Ehrung teilt sich der BAV mit der Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK), die als Partnerin in diesem Langzeitprojekt engagiert ist.
Die Veranstaltung des Arbeitskreises Verwaltungsrecht am 27.9.2018 zum Thema „DSGVO – Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis“ wurde nicht zuletzt aufgrund der Aktualität dieser fachbereichsübergreifenden Thematik zu einer breit nachgefragten und sehr gut besuchten Kooperationsveranstaltung mit den Arbeitskreisen IT-Recht und Arbeitsrecht.
Zum 1.7.2017 trat das neue Vermögensabschöpfungsrecht in Kraft. Kollege Friedrich H. Humke, Fachanwalt für Strafrecht, brachte in der Veranstaltung des Arbeitskreises Strafrecht am 17.10.2018, von 18:30 bis 20:30 Uhr, 25 Teilnehmern etwas Licht ins Dunkel dieses neuen Rechtsgebietes.
Cannabisanbau, Bitcoin und E-Commerce – auf der deGUT 2018 versammelten sich am 12. und 13. Oktober 2018 mehr als 5.000 Gründer_innen und Interessierte mit verschiedensten Ideen und Themengebieten in der Arena Berlin. Zum mittlerweile 34. Mal fanden die deutschen Gründer- und Unternehmertage in Berlin statt und boten den Besucher_innen umfassende Informationsmöglichkeiten zu allem, was mit Start-up in Verbindung gebracht wird.
Mittwoch, 12. Dezember 2018, 18–20 Uhr
DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Björn Retzlaff, Vorsitzender Richter am Kammergericht
Das Jahr geht zu Ende und vielleicht hat sich die eine oder andere Kollegin gefragt, wie sie sich möglichst effektiv fortbilden kann. Wir haben da was für Sie.
Urteil vom 24. Oktober 2018 – VIII ZR 66/17
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer neuen Entscheidung in deutlicher Abweichung zur Rechtsprechung der Vorinstanz klargestellt, dass sich ein Arbeitgeber zur Begründung einer (fristlosen) Kündigung und zum Beweis einer mutmaßlich strafbaren Handlung eines Arbeitnehmers auf eine zulässige offene Videoüberwachung beziehen darf, selbst wenn diese bereits knapp sechs Monate zurückliegt und der Arbeitgeber in diesem Zeitraum keine Auswertung der Videoaufnahmen vorgenommen hat. Das BAG lehnte für den vorliegenden Fall ein Beweisverwertungsverbot wegen nicht zeitnaher Löschung der Videoaufzeichnung ab.
Nachdem in den 2000er Jahren in Deutschland zunächst ein regelrechter Boom britischer Limiteds beobachtet werden konnte, der insbesondere auf die geringen Kapitalanforderungen dieser Gesellschaftsform zurückzuführen war, ist seit der Einführung der Unternehmergesellschaft im Jahre 2008 die Zahl der Limiteds merklich zurückgegangen. Gleichwohl waren Anfang dieses Jahres in Deutschland nach wie vor über 7.400 britische Limiteds eingetragen. Vorbehaltlich des Abschlusses eines weitergehenden Abkommens über den Zeitpunkt bzw. die Reichweite des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der EU hätten britische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland in dieser Rechtsform keinen Bestand mehr – mit entsprechenden Haftungsfolgen für die Gesellschafter.
Seit dem 1.1.1999 ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ausschließlich zuständig für die Betriebsprüfung (BP) nach § 28p SGB IV. Die Betriebsprüfer der DRV prüfen bei Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a SGB IV) mindestens alle vier Jahre.
Wie der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), jüngst in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bekundet hat, gibt es in Berlin angesichts der zunehmenden Wohnungsnot und der weiterhin steigenden Immobilienpreise seit einiger Zeit Überlegungen, den Erwerb von Immobilien durch ausländische Käufer und Investoren einzuschränken oder ganz zu unterbinden.
Am 15.10.2018, 12 Uhr, ging es vor dem Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, immer noch um die Gültigkeit der Vorstandswahlen der RAK Berlin vom 11.3.2015. Die beiden Kläger und Mitglieder unserer Kammer wenden sich gegen die Wahl von acht Syndikusrechtsanwälten, hilfsweise sei die gesamte Wahl der damals gewählten 14 Vorstandsmitglieder unwirksam, darunter auch die des Autors. Im Laufe des Verfahrens vor dem AGH Berlin rückte die Frage ins Zentrum, ob denn die Syndikusrechtsanwälte die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 65 Nr. 2 BRAO (Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung) erfüllen.
Jeder, der sich aktuell mit dem Thema Rechtsanwaltsfachangestellte/r und/oder Rechtsanwaltsnotarfachangestellte/r beschäftigt, stolpert unweigerlich über die Tatsache kontinuierlich sinkender Ausbildungszahlen im Bereich ReFa/ReNo. Die Not vieler Kanzleien, überhaupt interessierte junge Menschen zu finden, die diese Ausbildung angehen möchten, oder ausgebildete Fachkräfte in der Kanzlei zu halten, ist groß.
Der „Fachkräftemangel": Alle sind sich einig: Es fehlen Fachkräfte. Diese Klage geht durch alle Berufsgruppen. Hier soll nur die „einschlägige“ beleuchtet werden: fehlende ausgebildete Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte.
Durch die ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 29.8.2014, die für Ausbildungsverhältnisse ab dem 1.8.2015 gilt, wurde die Ausbildung zur ReFa/ReNo grundlegend umstrukturiert. Die Azubis erlernen jetzt ihr Fachwissen fallbezogen und fächerübergreifend in sogenannten Lernfeldern.
Der Vorstand der Notarkammer Berlin hat in seiner Sitzung am 12.9.2018 folgende Erhöhungen für die Ausbildungsvergütung von Notarfachangestellten beschlossen.
Wird ein Gerichtstermin kurzfristig aufgehoben, ist das ärgerlich. Besonders wenn die Anwältin oder der Anwalt zu spät davon erfahren hat.
Eine inländische Zwangsvollstreckungsfrist darf auf einen ausländischen Sicherungstitel angewandt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 4. Oktober 2018 in der Rs. C-379/17. Eine italienische Immobiliengesellschaft erwirkte in Italien eine Verfügung über eine Sicherstellungsbeschlagnahme gegen einen deutschen Schuldner.
Die Zahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in den Mitgliedsstaaten des Europarats hat leicht zugenommen. Sie liegt nun bei durchschnittlich 161 Anwälten pro 100.000 Einwohner. Deutschland liegt mit 200 Anwälten pro 100.000 Einwohner zwar über dem Durchschnitt, die Zahlen sind hier aber leicht rückläufig.
Die Rolle der Notare in dem Richtlinienvorschlag über den Einsatz digitaler Mittel im Gesellschaftsrecht soll weiter gestärkt werden. Das wird in den Mitte Oktober 2018 vorgestellten Änderungsanträgen der EU-Parlamentarier aus dem Rechtsausschuss (JURI) gefordert. Hiernach sollen Notare nicht nur beim Eintragungsantrag, sondern während des gesamten Gründungsverfahrens beteiligt werden können.
Den diesjährigen Hans-Litten-Preis hat am 27.10.2018 in Frankfurt/Main die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) dem Anwaltlichen Notdienst zum G20 in Hamburg verliehen.
Petra Morsbach: Justizpalast
Albrecht Knaus Verlag, 1. Auflage 2017, 480 Seiten, gebunden, EUR 25, ISBN: 978-3-8135-0373-9 / Penguin Verlag, 1. Auflage 2018, Taschenbuch, EUR 12, ISBN: 978-3328103790
Thomas Fischer
Über das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft
Droemer Knaur Verlag, 1. Auflage 2018, 384 Seiten, gebunden, EUR 22,99, ISBN: 978-3-426-27687-7
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