DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-20 |
Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen als Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins eine für die Anwaltschaft wichtige Frage stelle: Welche Bedeutung hat für Sie heute noch der Gedanke der „Freiheit der Advokatur“? Der Kollege Zuck hat diese Frage vor vier Jahren in einem Beitrag in der NJW wie folgt beantwortet: Heute, fast 70 Jahre nach dem Erlass der Bundesrechtsanwaltsordnung, ist die freie Advokatur am „Ende ihrer Legitimationslaufbahn (…) ein nur noch erschlaffter Slogan für festliche Anlässe“.
Das Thema „Unabhängigkeit der Justiz“ hat in den vergangenen Monaten leider an Brisanz gewonnen. Manches, was bislang als selbstverständliche rechtstaatliche Errungenschaft galt, wird in unseren Nachbarländern, in befreundeten Staaten und auch von politischen Kräften in Deutschland in Frage gestellt. In Polen wird heftig um die Justizreform der PiS-Regierung gerungen. In der Türkei wurden zahllose Richter und Staatsanwälte entlassen und auch Anwältinnen und Anwälte sind der Strafverfolgung ausgesetzt. Im Vergleich sind die Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz hierzulande noch milde.
Am Freitag, 3. November 2017, trafen sich ca. 40 europäische und südkoreanische Kolleginnen und Kollegen zur Berliner Konferenz der Europäischen Rechtsanwaltschaften. Die Konferenz wird jährlich vom Berliner Anwaltsverein ausgerichtet – in diesem Jahr zum Thema „Unabhängigkeit der Justiz“ in den Räumen der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland.
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger nimmt die Presseberichterstattung der letzten Tage zu den durch einen anonymen offenen Brief eines Polizeibeamten bekannt gemachten tatsächlichen oder vermeintlichen Zuständen in der Berliner Polizeiakademie zum Anlass folgender Erklärung: Wir können weder den Zustand der Ausbildung noch ihrer Bedingungen beurteilen. Anonyme Denunziationen sind indes in einem Rechtsstaat oder in rechtsstaatlichen Verfahren nicht geeignet, die Grundlage einer seriösen Beurteilung zu bilden. Hierauf gar nicht oder nur bedingt nachdrücklich hingewiesen zu haben, belegt aus unserer Sicht auch ein Defizit an seriöserer Berichterstattung der meisten involvierten Medien.
In den Morgenstunden des 2. Novembers 2017 wurde im Eingangsbereich des Amtsgericht Wedding ein Brandsatz abgelegt. Verletzt wurde niemand.
Vortrag von
Professor Dr. Dr. h.c. Thomas von Danwitz,
Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Mittwoch, 10. Januar 2018 (18:00 Uhr s.t.),
Kammergericht Saal 449,
Elßholzstraße 30–33, 10781 Berlin
Die „Initiative Palandt Umbenennen“ ruft mit einer Online-Petition den Verlag C. H. Beck dazu auf, seinem nach dem NS-Juristen Otto Palandt benannten Zivilrechtskommentar einen neuen Namen zu geben. Otto Palandt war Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes, Mitglied der NSDAP und der Akademie für Deutsches Recht; der Beck’sche Kommentar trägt seit 1938 seinen Namen.
Am Mittwoch, 11. Oktober 2017, trafen sich erneut die Vormünder minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (siehe dazu auch: B. Huber, NVwZ – Extra 17/2016) zum Erfahrungsaustausch im Berliner Anwaltsverein.
Anknüpfend an die gute Resonanz des Vorjahres erschien das September-Heft des Berliner Anwaltsblatts wiederum mit Themenbeiträgen für Gründer und Berater zu den deutschen Gründer- und Unternehmertagen 2017 (deGUT). Die September-Ausgabe erschien erneut in um 500 Exemplare erhöhter Auflage und war Anknüpfungspunkt für ratsuchende Messebesucher.
§ 15 Abs. 1 FAO wird mit Wirkung ab 1.1.2018 um folgenden Satz 3 ergänzt: „Bei dozierender Teilnahme ist die Vorbereitungszeit in angemessenem Umfang zu berücksichtigen“. In der 4. Sitzung der 6. Satzungsversammlung wurde dies am 19.5.2017 beschlossen, da die Rechtsanwaltskammern – so der Vorsitzende des Ausschusses 1 der Satzungsversammlung – die anzuerkennende Fortbildungszeit für eine dozierende Tätigkeit eine Fachanwalts unterschiedlich bemessen hätten.
Auch die Syndizi erhalten jetzt besondere elektronische Postfächer (beA), alle anderen können „weitere Postfächer“ erhalten, wenn sie eine „weitere Kanzlei“ eintragen lassen. Diese Themen werden in der neuesten Ausgabe der Broschüre zum elektronischen Rechtsverkehr behandelt.
In seiner vielbeachteten Entscheidung vom 29. März 2017 hat das Landgericht Berlin die von der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Neukölln vom 8. September 2016 (11 C 414/15) eingelegte Berufung zurückgewiesen. Hintergrund war die Klage eines mit der (Berufungs-)Beklagten durch einen Mietvertrag über eine in Berlin-Neukölln gelegene 3-Zimmer-Wohnung verbundenen Mieters. Dieser begehrte unter Hinweis darauf, dass die vereinbarte Miete zu hoch bemessen sei, da sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % übersteige, die Feststellung der Unwirksamkeit der Vereinbarungen zur Miethöhe sowie Rückzahlung zu viel gezahlter Mieten.
Die Zivilkammer 66 des Landgerichts hat mit einem am 13. Oktober 2017 verkündeten Urteil in zweiter Instanz den Mieterschutz bei Zahlungsrückstand gestärkt. Nach dem Urteil könne ein Vermieter zwar seinem Mieter, der sich mit einer bestimmten Miethöhe in Rückstand befinde, fristlos kündigen. Wenn der Vermieter jedoch gleichzeitig vorsorglich fristgemäß kündige, sei diese hilfsweise erfolgte Kündigung unwirksam, da mit Zugang der fristlosen Kündigung der Mietvertrag sofort beendet werde.
Auf Grund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB) muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht. Dem ist durch eine verfahrensrechtliche Kompensation des mit dem Freiheitsentzug verbundenen Grundrechtseingriffs, namentlich durch erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen Rechnung zu tragen.
Das Kammergericht hat die Berufung eines Geschäftsmannes, der am 20. Januar 2014 auf dem Gehweg vor einem 5-Sterne-Hotel bei Glatteis gestürzt war und erstinstanzlich vor dem Landgericht Berlin erfolglos Schadensersatz vom der Hotelbetreiberin verlangt hatte, durch Beschluss vom 7. November 2017 ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
Oldenburg/Berlin (DAV). „Gekauft wie gesehen“ schließt nicht jeden Gewährleistungsanspruch beim Gebrauchtwagenkauf aus. Diese Formulierung bezieht sich nur auf für Laien sichtbare und erkennbare Mängel. Über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28. August 2017 (AZ: 9 U 29/17) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Die für Kartellrechtsstreitigkeiten zuständige Kammer 16 des Landgerichts Berlin hat aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung den Eilantrag einer Bieterin (im Folgenden: Verfügungsklägerin) gegen das Land Berlin im Vergabeverfahren über das Stromnetz Berlin zurückgewiesen. Die Kammer sah keine rechtlich erheblichen Gründe, das Vergabeverfahren zu stoppen.
In der IT-Welt steht es bereits fest: Chatbots werden in den nächsten Jahren unsere Art, mit Unternehmen zu kommunizieren, grundlegend verändern. Firmen wie Lufthansa, Zalando, Opel, Adidas und Nike setzen bereits erfolgreich Chatbots ein und auch die Nutzung sprachgesteuerter Chatbots, wie Apples Siri und Alexa von Amazon, nimmt immer weiter zu. Aber was genau sind Chatbots? Chatbots definieren sich als Programme, die mit einem Nutzer innerhalb einer Chat-Umgebung automatisiert schreiben können und so jederzeit eine Kommunikationsmöglichkeit zwischen Verbrauchern und Unternehmen bieten.
Kein Steuerjahr vergeht, in dem sich Unternehmer und Berater nicht auf neue Steuerregeln einstellen müssen. Ab dem 1. Januar 2018 gelten unter anderem folgende Änderungen.
Wie weit ist Deutschland eigentlich mit der Digitalisierung bei Gerichtsverfahren? Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wollte es wissen und hatte am 8. November 2017 zum Forum „Zivilprozess digital“ nach Berlin eingeladen. Der Einladung folgten ca. 150 Anwältinnen und Anwälte sowie Vertreter der Justiz und aus Ministerien. Die Veranstaltung zeigte den bisherigen Stand der Entwicklung sowie Planungen für die Zukunft auf.
Stellen Sie sich vor, die politischen Machtverhältnisse ändern sich. Nichts soll so bleiben, wie es war. Ihr weniger qualifizierter Kollege, den Sie noch nie leiden konnten, ist nun in leitender Funktion, weil er das richtige Parteibuch hat. Er bekommt die Macht, über Sie zu entscheiden. Was würden Sie tun? Die Auseinandersetzung suchen? Sich den neuen Gegebenheiten anpassen? Abwarten und erst einmal schauen, was passiert?
Unter bewährter Ägide des Führungsduos Dra. Cristina Dein/Lissabon und Dr. Astrid Auer-Reinsdorff/Berlin fand die diesjährige Herbsttagung des DAV Portugal am 3. November statt. In Abkehr früherer Usancen, in Lissabon oder Porto zu tagen, ging es ins Minho, eines der bekannten Herzstücke Portugals, dort in die beschauliche Quinta de Calvelos. Ermutigend die Teilnehmerzahl, Ortswechsel zu wiederholen.
„Der Beruf des Rechtsanwalts im 21. Jahrhundert – Organisation, Geschäftsmodelle und Strategien“. Das von Prof. Dr. Singer geleitete Forschungsinstitut für Anwaltsrecht hat am 20. Oktober 2017 zu seiner Herbsttagung geladen. Die Einladung richtete sich primär an Studierende und Berufsanfänger. Im 9. Stock der Großkanzlei CMS, mit Blick über den gesamten Tiergarten und darüber hinaus, stellten drei Vertreter unserer Zunft die Vor- und Nachteile des jeweiligen Geschäftsmodelles vor.
An den Tagen 16. August 2017 bis 1. September 2017 kamen mehr als 5.400 Menschen aus über 100 Nationen in das Tiroler Bergdorf Alpbach, um Zukunftsfragen aus Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft im Rahmen der 73. Alpbacher Gespräche zu diskutieren. Neben den großen Podiumsdiskussionen und knapp 80 kleineren Breakout-Sessions vermittelten Workshops und Kurse die Fähigkeit, Konflikte zu lösen und Kooperationen positiv zu gestalten.
Tagesseminar
Offene Bildungsangebote der Stiftung
Topographie des Terrors
19. Januar 2018, 13–18 Uhr
Stiftung Topographie des Terrors,
Niederkirchnerstraße 8, 10963 Berlin
Zum Jahresauftakt veranstaltet Springer Pflege wieder die Juristische Fachveranstaltung im Rahmen des 23. Pflege-Recht-Tages beim Kongress Pflege 2018.
Am 9. November 2017 fand bereits zum vierten Mal der jährliche Ausbilderabend an der Hans-Litten-Schule statt. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an die Hans-Litten Schule, speziell an die Abteilungsleiterin Frau Semer und die Abteilungskoordinatorin Frau Graetsch, die wieder einen tollen und sehr informativen Abend rund um die schulische Ausbildung organisiert haben.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg hat seinen Bericht über die jüngste STAR-Umfrage 2015/2016 veröffentlicht. Die Daten betreffen das Wirtschaftsjahr 2013. „STAR“ ist das Kürzel für „Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte“ und wurde im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 1993 ins Leben gerufen.
Der PANA-Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments sieht laut seinen am 18. Oktober 2017 abgestimmten Bericht und Ausschussempfehlungen u. a. einen Mangel bei der Aufsicht innerhalb der Anwaltschaft.
Der Senat hat am 7. November 2017 auf Vorlage von Justizsenator Dr. Dirk Behrendt der Ernennung von Jörg Raupach zum leitenden Oberstaatsanwalt zugestimmt. Herr Raupach war bereits seit April 2016 mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Behördenleiters beauftragt. Die Staatsanwaltschaft Berlin ist die größte Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik.
Die Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts in Berlin ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin fehlerfrei ergangen.
Bereits seit über 20 Jahren besteht das Brüsseler Büro des Deutschen Anwaltvereins. In einer Zeit, in der die Europäische Union vor immer neuen Herausforderungen steht und nationale und europäische Gesetzgebungsvorhaben mehr und mehr verwoben sind, hat auch der DAV seine Aktivitäten auf europäischer Ebene kontinuierlich ausgebaut.
Die Digitalisierung führt zu tiefgreifenden Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Neue Geschäftsmodelle entstehen und bestehende müssen auf die disruptiven Veränderungen reagieren. Internet of Things (IoT) und Industrie 4.0 führen dabei auch zu neuen rechtlichen Fragestellungen.
Es gilt, ein Jubiläum zu feiern: 110 Jahre nach der ersten Auflage erscheint das als Kersten/Bühling bekannte Grundlagenwerk zur notariellen Gestaltungspraxis in 25. Auflage. Die Neuauflage bringt das Werk auf den Stand vom Oktober 2015 und bestätigt das bereits in der Vergangenheit hohe Niveau der Erläuterungen.
Die Herausgeber legen ein umfassendes kommentiertes Formularbuch zu unterschiedlichen Aspekten des gesamten außergerichtlichen Medizinrechts vor. Dabei werden eine Vielzahl von Vertrags-, Antragsmustern und sonstigen Formularen, Checklisten und Tabellen dargestellt. Sämtliche Formulare und Muster können online heruntergeladen werden.
Der Autor stellt in übersichtlicher Art und Weise die einschlägige Rechtsprechung des BGH zum Personenschaden dar. Dabei werden die Themengebiete „Psychische Primär-(Schock-) und Folgeschäden, sozialversicherungsrechtliche Haftungsausschlüsse, Anspruchsübergänge und Regressfragen des Sozialversicherungsträgers, Mitverschulden und Erwerbsschaden“ behandelt.
Mit Rechtsstand Juni 2017 ist nunmehr im Erich Schmidt Verlag erstmals der von Dr. Christoph Kern, Richter am Amtsgericht Nördlingen und Lehrbeauftragter der Universität Würzburg, und Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Landgericht Würzburg, herausgegebene Praktikerkommentar in der Reihe Berliner Kommentare unter Bearbeitung durch Richter, eine Richterin und auch durch zahlreiche Rechtsanwälte erschienen.
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