DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-20 |
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirkt sich auch für Gründer und ihre Vorhaben aus, denn es existiert in der DSGVO keine Ausnahme, weder für kleine oder mittlere Unternehmen noch für Unternehmen in der Gründungsphase. Die Umsetzung der DSGVO erfordert einen hohen Aufwand, zumindest wenn man es weitgehend richtig machen möchte. Es ist empfehlenswert, sich bereits vor der Erstellung des Businessplans darüber Gedanken zu machen, wie man die Umsetzung der DSGVO angehen möchte. Die Frage, ob und wie viel Zeit die Gründer selbst in die Umsetzung der DSGVO investieren oder ob sie lieber möglichst viel an Dienstleister auslagern, hat bereits Auswirkungen auf den Businessplan.
Auch wenn viele Gründerinnen ihr Geschäftsmodell vielleicht im „Cyberspace“ ansiedeln, geht es meist dennoch nicht ohne „Workingspace“. Nach einer Konzeptions- und Anfangsphase, die vielleicht noch mit dem Laptop im Café realisiert werden kann, werden dann doch noch analoge Räume benötigt. Für Gründerinnen, die etwas produzieren oder verkaufen wollen, gilt das ohnehin von Anfang an. „Die Miete“ sollte nicht nur als Zahl im Businessplan betrachtet werden, weil die Geschäftsräume eine wesentliche Unternehmensgrundlage sind.
Jeder, der neue Mitarbeiter*innen sucht, weiß, wie schnell man bei der Suche an die Grenzen des AGG stößt. Es stellt sich die Frage, wie formuliere ich eine Stellenanzeige so, dass diese AGG konform ist, und wie kann ich eine Absage erteilen, ohne sofort eine Entschädigung wegen Benachteiligung zahlen zu müssen. Solange in unseren Unternehmen nicht ausschließlich Roboter eingesetzt werden, die unsere Arbeit vollständig übernehmen, solange also noch der Faktor Mensch im Mittelpunkt des Arbeitslebens steht, müssen wir „uns finden“.
Rechtsanwalt Christian Janssen unterstützt den aus Syrien geflüchteten Existenzgründer Elyas Hannoun bei der Gründung seines Catering-Unternehmens Bab Cisan. Beide haben sich Anfang des Jahres auf Vermittlung der Integrationsbeauftragten des Kirchenkreises Steglitz kennengelernt. Seitdem hilft Herr Janssen im Rahmen von Steuer- und Rechtsberatung Herrn Hannoun bei seinem Weg zum eigenen Unternehmen. Für das Berliner Anwaltsblatt interviewte Herr Janssen seinen Mandanten zum Thema Existenzgründung.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin ist erfolgreich gegen drei Anbieter von mietrechtlichen Rechtsdienstleistungen vorgegangen. Die Meritus Legal Service GmbH („Mietwaechter.de“) und ein Mitarbeiter sowie die Mietbuddy GmbH und zwei Mitarbeiter sowie die Rental Rights Technology haben Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. Das Präsidium der RAK Berlin war zu dem Ergebnis gekommen, dass jeweils Verstöße gegen § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorgelegen hatten.
In ihrer Sitzung am 6. Juni 2018 bezog die DAV-Mitgliederversammlung klar Stellung für eine Stärkung und Sicherung des Rechtsstaats. Überdies fordert sie ein klares Bekenntnis der Politik zum selbstbewussten und liberalen Rechtsstaat und der dem Gemeinwesen dienenden Anwaltschaft. Es gehört zu den Grundfesten unseres Rechtsstaats, dass jeder Mensch das Recht hat, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2018 das 6. EU-Justizbarometer 2018 (s. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1527845269361&uri=CELEX:52018DC0364) veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme der EU-Mitgliedstaaten.
Juristische Gesellschaft zu Berlin e. V.
Vortrag von Herrn Professor Dr. jur. Markus C. Kerber
Mittwoch, 19. September 2018 (18:00 Uhr s.t.)
OVG Berlin-Brandenburg
Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin
Veranstaltung des DAV Portugal
Montag, 5. November 2018, 13:30–17:30 Uhr
Goethe Institut Lissabon
Campo dos Mártires da Pátria, 37, 1169-016 Lisboa
Der Tätigkeitsbericht des Kammergerichts für das Jahr 2017 liegt vor und ist unter https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/wir-ueber-uns/taetigkeitsberichte/ verfügbar. Im Jahresbericht 2017 werden u. a. interessante Entscheidungen des Kammergerichts aus dem letzten Jahr, die noch nicht Gegenstand von Pressemitteilungen waren, erläutert.
Bei einem Treffen in der Rechtsanwaltskammer Warschau am 25. Mai 2018 schlossen der Präsident der Rechtsanwaltskammer Warschau, Włodzimierz Chróścik, und der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, ein Kooperationsabkommen zwischen den beiden Anwaltsorganisationen der beiden Hauptstädte.
Am Mittwoch, 16. Mai 2018, trafen sich erneut die Vormünder minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge zum Erfahrungsaustausch im Berliner Anwaltsverein. Hierbei wurden sowohl persönliche Erfahrungen ausgetauscht, die die Vormünder mit den Flüchtlingen gesammelt haben, als auch rechtliche Fragen gestellt, welche von Rechtsanwalt Joachim Genge beantwortet wurden. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse der Veranstaltung zusammengefasst.
Am 8. und 9. November 2018 findet in Berlin bereits zum 25. Mal die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte statt. Die Veranstaltung mit regelmäßig rund 150 Teilnehmern vereint erstklassige Fortbildung mit rechtspolitischem Dialog und kollegialem Austausch.
Der DAV hat in Kooperation mit dem Deutschen Philologenverband einen Schülerwettbewerb zum Thema „Unrecht – Juristinnen und Juristen nach 1945“ ausgerufen, an dem zahlreiche Schülerinnen und Schüler aus dem ganzen Bundesgebiet teilnahmen. Die schwierige Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in den juristischen Berufen hat in den letzten Jahren unverkennbar an Dynamik gewonnen.
Am 12. und 13. Oktober 2018 finden die Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) wieder in der ARENA Berlin statt. Erwartet werden 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich rund um Existenzgründung und Unternehmertum informieren und beraten lassen können. Veranstaltet wird die deGUT von der Investitionsbank Berlin (IBB) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Manchmal scheint das Urheberrecht ungerecht zu sein: Datenbanken und kurze Gedichte sind beispielsweise geschützt, Werbekonzepte jedoch trotz des erheblichen Aufwands jedoch nicht. Das hat das OLG Köln in einem Beschluss vom 22.6.2009 – 6 U 226/08 mit dem prägnanten Titel „DHL im All“ entgegen zahlreicher juristischer Lehrmeinungen, die einen Schutz von Werbekonzeptionen als komplexer Werke eigener Art (vergleichbar einem Filmwerk) für denkbar halten, bestätigt. Im Kern ging es bei dem Werbekampagnen-Streit um den viel zitierten Ideenschutz. Wann dürfen gute Ideen und Konzepte übernommen werden und wo sind die Grenzen?
Die Klägerin wendet sich gegen die beabsichtigte Prüfung ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Beklagten. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2015, das eine Rechtsmittelbelehrung (Klage) enthielt, teilte der Beklagte der Klägerin mit, dass er, wie bereits angekündigt, beabsichtige, die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Geschäfts- und Rechnungsjahr 2014 nach § 111 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung zu prüfen. Die örtlichen Erhebungen sollten Mitte Dezember 2015 beginnen und durch 3 Personen, die namentlich benannt wurden, durchgeführt werden.
Der EuGH hat entschieden, dass ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges auch bei Flügen mit Anschlussflügen in einen Drittstaat mit Zwischenlandung außerhalb der EU besteht. Ein Wechsel des Fluggeräts bei der Zwischenlandung ändere nichts daran, dass zwei oder mehr Flüge, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, als ein einziger Flug mit Anschlussflügen anzusehen sind, so der EuGH. Frau Claudia Wegener buchte bei Royal Air Maroc einen Flug von Berlin (Deutschland) nach Agadir (Marokko) mit Zwischenlandung und Umsteigen in Casablanca (Marokko).
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 4. Juli 2018 sein Urteil in einem vom Berliner Landesverband der AfD angestrengten Organstreitverfahren verkündet. Der Antrag der AfD richtete sich gegen Äußerungen des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in einem Interview mit dem RBB und in einer parlamentarischen Fragestunde. Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag zurückgewiesen.
Die Sprache dient dem Juristen als Handwerkszeug. Risiken entstehen gerade dann, wenn dieses Werkzeug nicht sicher beherrscht wird. Vor dieser Herausforderung stehen Anwältinnen und Anwälte oftmals bei der Arbeit mit internationalen Verträgen. Auf dem Deutschen Anwaltstag 2018 zeigten Herr Prof. Vogenauer vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte und Rechtsanwalt Dr. Triebel aus Düsseldorf auf einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht an vielen Beispielen auf, welche Formulierungen auch geübte Spezialisten ins Schwitzen bringen können.
Das Kammergericht ist das älteste noch existierende Gericht in Deutschland. Es wurde 1468 zum ersten Mal urkundlich erwähnt und begeht 2018 sein 550-jähriges Jubiläum. Diese lange Tradition des heutigen Oberlandesgerichts der Hauptstadt Deutschlands ebenso wie der Umstand, dass das Kammergericht in der Vergangenheit die Rechtsprechung und Stellung der Justiz im deutschsprachigen Raum über die Grenzen Preußens hinaus geprägt hat, waren Grundlage dafür, dass dieses Jubiläum von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert worden ist.
Zum 550. Geburtstag des Kammergerichts (1468 erstmals urkundlich erwähnt) erschien ein vom Kammergericht in Auftrag und herausgegebenes Buch des „Berlinologen“ und Stadtwanderers Michael Bienert. Michael Bienert ist ausgewiesener Kenner Berlins und hat Bücher wie „Brechts Berlin“, „Döblins Berlin“, „E. T. A. Hoffmanns Berlin“, „Kästners Berlin“ und auch Monografien über zum Beispiel die Siedlung in Haselhorst, die Zwanziger Jahre in Berlin oder Modernes Berlin in Kaiserzeiten veröffentlicht. Michael Bienert ist kein Jurist.
Am Mittwoch, 18. April 2018, fand das FidAR-Forum X in der Französischen Botschaft am Pariser Platz statt. Die Konferenz stand unter dem Titel „Unternehmen und Meinungsmacher auf dem Prüfstand“ und befasste sich mit der Gleichstellung 2020. Das FidAR Forum gehört zu den größten Konferenzen für Frauen in der Wirtschaft in Deutschland und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Solange das beA-System abgeschaltet ist, kann niemand – weder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte noch Gerichte – Nachrichten in ein beA senden (und niemand kann Nachrichten aus einem beA abrufen). Dies ist technisch ausgeschlossen: Die Adressen (SAFE-IDs) von beA-Postfachinhabern werden im globalen Adressverzeichnis für den elektronischen Rechtsverkehr derzeit nicht angezeigt, denn der für beA-SAFE-IDs zuständige Adressdienst im Gesamtsystem Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) wurde deaktiviert. beA-SAFE-IDs sind im EGVP also derzeit schlicht nicht vorhanden; sie können nicht gesucht werden, um sie als Empfänger einer Nachricht auszuwählen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Kenntnis darüber enthalten, dass in Abstimmung mit der Bundesnotarkammer geprüft werden soll, ob und in welcher Weise die Fortbildung der Notarfachangestellten, der Rechtsanwaltsfachangestellten sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und der Patentanwaltsangestellten zukünftig erfolgen kann. Hintergrund ist der Versuch, eine Vielzahl von Fortbildungsqualifikationen inhaltlich vergleichbar, qualitativ nachvollziehbar und in der Außendarstellung (Abschlussbezeichnung/-qualifikation) zu vereinheitlichen.
Justizsenator Dr. Dirk Behrendt hat am 16. Mai 2018 Christiane Abel als neue Präsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee in ihr Amt eingeführt. Dazu erklärt der Senator: „Frau Abel ist eine der besten Kennerinnen des Familienrechts in der Berliner Justiz. Mit fünf Jahren Erfahrung als Vizepräsidentin des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg bringt Frau Abel die optimalen Voraussetzungen mit, um nun als Präsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee noch mehr Verantwortung zu übernehmen.
Mannheim/Berlin (DAV). Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), hat im Zuge des diesjährigen Deutschen Anwaltsstages die Hans-Dahs-Plakette an Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer verliehen. Prof. Dr. Bauer gilt seit vielen Jahren als eine Institution des Arbeitsrechts und hat sich vielfach um den Deutschen Anwaltverein verdient gemacht.
Mannheim/Berlin (DAV). Im Zuge des diesjährigen Deutschen Anwaltsstages vom 6. bis 8. Juni in Mannheim verlieh Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die Ehrenzeichen des Deutschen Anwaltschaft an Frau Dr. h. c. Renate Jaeger und Prof. Dr. Hanns Prütting. Gerade in Anbetracht des diesjährigen Mottos „Fehlerkultur in der Rechtspflege“ seien die Verdienste der beiden Juristen besonders hoch anzurechnen, so Schellenberg.
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