DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-25 |
Ich bin mir der Ehre bewusst, hier vor diesem illustren Publikum auf Einladung des Berliner Anwaltsvereins in diesem besonderen Rahmen reden und Ihr Gastmahl unterbrechen zu dürfen. Dass neben dem traditionellen Treffen heute auch die 17. Berliner Konferenz der Europäischen Rechtsanwaltschaften stattgefunden hat, ist mir besonders wichtig. Europa als Rechtsgemeinschaft zu begreifen und zu leben, ja gerne auch zu zelebrieren, ist dieser Tage wichtiger denn je.
Der Film, der mich in meiner Jugend am meisten zum Thema Recht und Gerechtigkeit geprägt hat, ist die Verfilmung des Romans von Heinrich Böll Die verlorene Ehre der Katharina Blum von Volker Schlöndorff. Bekanntermaßen geht es hier um die Praktiken der Boulevardpresse. Eine junge Frau verliebt sich in einen Mann, der, wie sich später herausstellt, zu Unrecht des Mordes verdächtigt wird. Sie selbst verbringt eine Nacht mit ihm und wird ebenso zu Unrecht verdächtigt, ihm zur Flucht verholfen zu haben. Die „Zeitung“ stellt alles indes als feststehende Tatsache dar und verurteilt die Beteiligten damit vor.
Biographien großer Juristen finde ich anregend. Im Kino inspirieren mich andere Sujets, wie z. B. der irische Film Once: Ein liebeskranker Straßenmusiker trifft in Dublin eine tschechische Immigrantin, man musiziert und für einen Moment scheint ein gemeinsames Glück greifbar, ehe äußere Umstände ihre Lebenswege wieder trennen
Alle guten Anwälte haben einen klaren moralischen Kompass, der sie über kurz oder lang mit dem Berufsrecht in Konflikt bringt. Von diesem Konflikt leben auch alle Anwaltsserien. In den deutschen Serien wurde das am deutlichsten bei Liebling Kreuzberg oder Gregor Ehrenberg. Mein Favorit ist aber Alan Shore (Boston Legal).
Einen Lieblingsanwaltsfilm kann ich nicht auswählen – tatsächlich sind es drei. Diese Filme empfehle ich auch unseren neuen Kolleginnen und Kollegen, damit sie die Art und Weise verstehen, wie wir arbeiten wollen. Es sind Erin Brockovich, weil der Film nach einer wahren Geschichte aufzeigt, dass die gerechte Sache gewinnt, wenn man sich nur genügend anstrengt und nicht nachlässt.
Jean-Pierre Melville drehte 1972 – ein Jahr vor seinem frühen Tod – Vier im roten Kreis. Dieser Film ist wie ein Sog. Als Student habe ich ihn bestimmt zehn Mal im Kino gesehen. Und später als Video dreißig Mal. Unvergesslich die Begegnung von Gian-Maria Volonte und Alain Delon auf einem morastigen Acker.
Charles Laughton zeichnet in Zeugin der Anklage ein grandioses Bild des pfiffigen britischen Anwalts, Stinktiers und Menschenfreunds. Ein Vorbild ist er nicht. Ich war Schüler, als ich Sidney Lumets Kinofilm Die 12 Geschworenen sah. Der „Anwalt“ des Angeklagten ist (kein Jurist, sondern) ein Architekt (Henry Fonda), der als Einziger dem „schuldig“ seiner elf Kollegen widerspricht und damit das notwendige einstimmige „guilty“-Votum verhindert.
Jeder von uns, der To kill a Mockingbird (Wer die Nachtigall stört) mit Gregory Peck (1962) gesehen hat, wird sich immer an den unerschrockenen Anwalt Atticus Finch erinnern. Obwohl er kein Strafverteidiger ist, übernimmt er die Verteidigung eines Schwarzen. Atticus Finch, aufrecht und vorurteilslos, wird zu seinem Pflichtverteidiger bestellt.
Der Teufel wohnt in New York und ist Anwalt. Er ist Partner einer gut gehenden Kanzlei, die in dubiose Geschäfte verwickelt ist. So jedenfalls suggeriert es schleichend der amerikanische Film Im Auftrag des Teufels aus dem Jahr 1997 (Regie: Taylor Hackford). Im Original heißt der Film The Devil’s Advocate, was die Assoziation zum Mythos des „Advocatus Diaboli“ nahe legt.
Durch die „kleine“ BRAO-Reform wurde eine Reihe von berufsrechtlichen Regelungen modifiziert. Für die Kammer von besonderer Bedeutung ist die Einführung von Brief- oder elektronischen Vorstandswahlen. Der Berliner Vorstand hat sich intensiv mit den gesetzlichen Neuregelungen beschäftigt und den Entwurf einer Wahlordnung erarbeitet. Diesen wollen wir auf der kommenden Kammerversammlung am 7. März 2018 diskutieren und verabschieden.
„So wenig geben die Länder für Richter und Staatsanwälte aus“, titelte Spiegel-Online in einem Artikel vom 21. Juni 2017. Hintergrund ist eine Studie des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), aus der hervorgeht, dass 2016 kein Bundesland auch nur 5 % seines Haushalts für den Kernbestand der Justiz (ohne Justizvollzug und Verbraucherschutz) ausgab.
Der Landesrechnungshof sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass er die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg prüfen darf. Nach mündlicher Verhandlung am 23. November 2017 bestätigte das Verwaltungsgericht Potsdam das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes.
Juristische Gesellschaft zu Berlin
Vortrag von Rechtsanwalt Markus Hartung
Mittwoch, 14. Februar 2018 (18 Uhr s.t.)
Kammergericht Saal 449
Elßholzstr. 30–33, 10781 Berlin
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht absolut. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Anwalt zu Umsatzsteuerzwecken mandatsbezogene Angaben gegenüber den Steuerbehörden offenbaren muss.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV hat bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zum Regulierungsverhalten der Kfz-Versicherer durchgeführt. Da dies auch eine breite Öffentlichkeit interessiert, hat der DAV sich bei der Pressearbeit für eine exklusive Zusammenarbeit mit dem Stern entschieden.
Die EU-Kommission plant für den 24. Januar 2018 die Veröffentlichung eines Legislativvorschlags, mit dem die Strafverfolgungsbehörden grenzüberschreitend Zugriff auf elektronische Daten erhalten sollen, die bei Anbietern von elektronischer Kommunikation und von digitalen Diensten gespeichert sind.
Die BRAK hat veranlasst, die beA-Plattform außer Betrieb zu setzen, weil es Hinweise auf Sicherheitsrisiken gab, die mit der Client Security des beA verbunden sein sollen. Sicherheit in alle Richtungen hat für die BRAK aber höchste Priorität.
Der Arbeitskreis Arbeitsrecht ist einer der ältesten Arbeitskreise im Berliner Anwaltsverein. Mit einem erweiterten Sprecherteam aus der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht, bestehend aus Rechtsanwältin Helene Anders sowie den Rechtsanwälten Karsten Biesel, Michael Loewer und Frank Venetis, starten wir in das kommende Jahr.
Auf der neuen Website des Berliner Anwaltsvereins finden Sie Informationen über die Aktivitäten des Vereins, einen Veranstaltungskalender und Ansprechpartner – in aktuellem Design und jetzt auch in einer mobilen Version.
Mit dem Recht auf Wahl des international anwendbaren Güterrechts befasste sich am 28. November 2017 die letzte Sitzung des Arbeitskreises Familienrecht vor dem Jahreswechsel: Am 29. Januar 2019 werden in großen Teilen der europäischen Union die Verordnungen (EU) 2016/1103 und (EU) 2016/1104 in Kraft treten.
Am 20. November 2017 lud der Berliner Anwaltsverein im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Richter und Anwaltschaft im Dialog“ wieder zur Fortbildung ein und durfte etwa 40 Teilnehmer begrüßen, unter ihnen auch zahlreiche Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Mitte. Als Referent konnte der RiKG Urban Sandherr, Richter des 3. Senats des Kammergerichts, gewonnen werden. Der 3. Senat ist insbesondere für Rechtsmittel in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen zuständig.
Zu dem Thema „Strafrechtliche Aspekte von Hassrede im Netz – Impulse der Polizei Berlin“ referierte Herr Kriminalrat (KR) Daniel Hiltmann vom LKA Berlin am 12.12.2017 in einer gemeinsamen Veranstaltung der Arbeitskreise IT-Recht und Strafrecht des Berliner Anwaltsvereins. Der Referent ist stellvertretender Dezernatsleiter und Leiter der Auswerteeinheit des LKA 53, Politisch motivierte Kriminalität Rechts.
Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hält die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch über die sog. Mietpreisbremse (§ 556d BGB) für verfassungswidrig und hat am 7. Dezember 2017 beschlossen, ein Berufungsverfahren dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen. Das höchste deutsche Gericht hat allein die Kompetenz, eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig zu erklären.
Das Landgericht Berlin hat in einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass ein Autokäufer den Darlehensvertrag, den er zwecks Finanzierung bei der Hausbank des Fahrzeugherstellers abgeschlossen hatte, noch eineinhalb Jahre später widerrufen könne. Zwar sei die Widerrufsbelehrung wirksam. Dennoch habe die zweiwöchige Frist für einen Widerruf nicht zu laufen begonnen. Denn in dem Vertrag werde entgegen dem Gesetz nicht hinreichend erläutert, wie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werde.
Der 6. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat mit einem am 14. November 2017 verkündeten und heute veröffentlichten Urteil die Berufung einer Gesellschaft, die gewerblich Luftbildaufnahmen von Hausgrundstücken anbietet, gegen ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Potsdam zurückgewiesen.
Der Beschluss des Kammergerichts lehrt, dass das Wechselmodell trotz BGH, Beschluss v. 1.2.17 – XII ZB 601/15, nicht einfach gegen den Willen des anderen Elternteils umgesetzt werden kann. Jedenfalls nicht beim 18. Senat in Berlin. Das Amtsgericht Schöneberg hatte noch vor dem zitierten Beschluss des BGH auf Antrag des Vaters auf ein Wechselmodell einen 6:8-Umgang angeordnet.
Das Finanzministerium des Saarlandes hat in einem kürzlich erschienenen Erlass vom 10.7.2017 (Az.: 4505- 2#002-2017/86640) erfreulicherweise auf eine Ausdehnung der Grunderwerbsteuerbefreiung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung hingewiesen. Verstirbt der Erblasser und hinterlässt er mehrere Erben, werden sich diese über die Verteilung des Nachlasses irgendwann auseinandersetzen. Gehört zum ungeteilten Nachlass ein Grundstück, so stellt § 3, Nr. 3 GrEStG den Grundstückserwerb eines Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung steuerfrei, selbst wenn die Miterben mit dem Erblasser nicht verwandt waren.
Rechtsanwalt und Notar a. D. Volker G. Heinz leistete in den Jahren 1965/66 als Student zusammen mit anderen seiner Gruppe für 66 Personen Fluchthilfe von Ost- nach West-Berlin bevor er aufflog, am Grenzübergang Heinrich-Heine-Straße verhaftet und für mehrere Monate im Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen verhört wurde, aber doch bald unverhofft in einem politischen Handel zwischen den Regierungen freikam.
Am Mittwoch, 29. November 2017, veranstaltete die Rechtsanwaltskammer Berlin im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin ein Gespräch mit Veysel Ok, dem Verteidiger des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel. Dieser ist seit 2006 in der Türkei als Anwalt zugelassen und arbeitet unter anderem im Strafrecht und im Medienrecht.
Aktenverwaltung kann auch ohne Anwaltssoftware optimal funktionieren. Für die digitale Akte gilt dasselbe wie für die Papierakte: Sie muss jederzeit auffindbar und übersichtlich eingerichtet sein. Alle Schriftstücke, egal ob digital oder analog, müssen eindeutig zugeordnet und innerhalb der Akte sofort gefunden werden. Alles Selbstverständlichkeiten?
Obwohl „erst“ in zweiter Auflage erschienen, darf man wohl schon von einem Standardwerk sprechen. Die Kommentierung zeichnet sich durch eine klare, gut lesbare Sprache aus. Der Ansatz des Werkes, Doppelkommentierungen durch Verweise zu vermeiden, führt manchmal dazu, dass sich der Leser über mehrfache Sprungziele durch den Text hangeln muss.
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