DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-20 |
Das Urhebervertragsrecht bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Betätigung der gesamten Kulturwirtschaft. Verwerter von Kulturgut sind u. a. die Rundfunk- und Fernsehanstalten, die Musik- und Filmindustrie, das Verlagswesen und die Werbewirtschaft, die Künstler selbst sowie nicht zuletzt auch die Veranstalter von Events (Live-Entertainment).
Mit einer EU-Richtlinie möchte die Europäische Union den Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbessern und andererseits das Rechts auf Information nicht beschränken. Die Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ (2013/0402 (COD); RL) verabschiedete das EU-Parlament am 14. April 2016. Kern der Vorgaben ist die einheitliche Definition des Geschäftsgeheimnisses sowie Regelungen für den Fall einer Verletzung.
Die Gefahr des islamistischen Terrorismus hat sich in Deutschland 2016 durch eine Reihe von Anschlägen und Anschlagsvorbereitungen verschärft, so der Angriff der 15-jährigen Sofia S. auf einen Polizisten in Hannover am 26.2.2016, der Anschlag des angeblich 17-jährigen Muhammed Riyad in der Regionalbahn bei Würzburg am 18.7.2016, der Sprengstoffanschlag Mohammed Daleels in Ansbach am 24.7.2016, die Festnahme des einen Sprengstoffanschlag auf einem Berliner Flughafen vorbereitenden Jaber al-Bakr in Leipzig am 9.10.2016 und der Anschlag am 19.12.2016 durch den aus Tunesien stammenden Anis Amri mit einem in die Menschenmenge des Weihnachtsmarkts am Berliner Breitscheidplatz gesteuerten Sattelschlepper.
„Ich möchte Ihnen die Unterstützung der 28 000 Pariser Rechtsanwälte aussprechen. Auch wir haben leider eine solche Tragödie erlitten. Dieser Barbarei müssen wir uns energisch widersetzen.
Die Koalition bekennt sich zu einem effektiven Rechtsstaat, der unabhängig vom Einkommen und in angemessener Zeit arbeitet. Dafür wird die Koalition die Justiz organisatorisch und personell besser aufstellen. Sie wird sich de Herausforderung stellen, die IT-Ausstattung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf den elektronischen Rechtsverkehr umzustellen.
+++ Eugh: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen EU-Recht +++ Leitlinien zur gegenüberschreitenden Tätigkeit von Rechtsanwälten +++ Kostenloser Download: Broschüre zu Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei +++ Rechtsverordnung endlich da: Der zertifizierte Mediator kommt 2017 +++ BHG verbietet Kanzleihinweis auf Anwaltsrobe als Werbung +++ Türkische Anwälte mit CCBE-Menschenrechtspreis ausgezeichnet +++ CCBE-Leitfaden zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Rechtsanwaltskanzleien +++ DAV zur Frage des "Eigentums" an Daten und Informationen +++
Premiere des neuen Arbeitskreises Familienrecht im Berliner Anwaltsverein: Am 20.11.2016 startete der neue Arbeitskreis mit Referaten, Diskussion – und einem Networking-Umtrunk. Initiatorinnen des Arbeitskreises sind die Rechtsanwältinnen Gabriele Linde (links) und Claudia Sebastiani.
Eine Vielzahl von Vermögensgegenständen ist digital. Besonders relevant ist die Digitalisierung für das soziale Miteinander. Die zwischenmenschliche Kommunikation hat sich zu großen Teilen auf soziale Netzwerke und E-Mails verlagert.
In der Reihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ referierte am 8.12.2016 Frau Richterin am Kammergericht Katrin-Elena Schönberg zu aktueller Rechtsprechung des Kammergerichts zum Presserecht. Dabei thematisierte sie neue Entscheidungen des KG, Rechtsprechung des BGH zu vorhergehenden Entscheidungen des KG und höchstrichterliche Rechtsprechung zu vorhergehenden Entscheidungen aus anderen Bundesländern.
Eine Reform des Berufs-, Ausbildungs- und Selbstverwaltungsrechts der Rechtsanwaltschaft wird in Japan diskutiert. Kaori Miichi und Sayaka Shimizu aus dem Japanischen Justizministerium, begleitet vom Justizattaché der Japanischen Botschaft Herrn Kunihiro Kokunaga und Übersetzer und Dolmetscher Nikolas Scheuer, informierten sich hierzu über das System und aktuelle Fragen des Rechtsanwaltsberufs in Deutschland – auch beim Berliner Anwaltsverein, wo sie am 14. Dezember Vorstandsmitglied Dr. Rüdiger Koss und Geschäftsführer Christian Christiani trafen.
Am 07.12.2016 fand eine gemeinsame Sitzung der Arbeitskreise Erbrecht und Strafrecht statt. Unter dem Titel „Strafrechtliches Handeln im Erbrecht“ referierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Thomas Röth, der einer der Sprecher des Arbeitskreises Strafrecht ist, über die Schnittstellen beider Rechtsgebiete.
+++ I. Kammerversammlung 2017 +++ II. Förderkreis des Instituts für Notarrecht +++
AG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2016 – Az.: AG 12/2016 – II 6/2015.
Leitsätze eingesandt von RA Dr. Claus-Dieter Beisel.
Landgericht Berlin, Pressemitteilung Nr. 65/2017
vom 29.12.2016
Befragt man den durchschnittlichen Zeitgenossen nach seiner Einschätzung der Entwicklung von Strafrecht und Strafgesetzgebung in unserer Rechtsepoche, also in den letzten 200 bis 250 Jahren, so wird man mit einiger Wahrscheinlichkeit die Antwort erhalten, sie sei eine Geschichte des steten Rückzugs und der steten Milderung des Strafrechts – natürlich unterbrochen durch die zwölf Jahre der nationalsozialistischen Herrschaft.
Familie hat Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Träger des Jugendamtes bei unrechtmäßiger Unterbringung in Pflegefamilien aufgrund eines falschen Gutachtens, LG Mainz vom 30.06.2015,2 O 223/14, Berufung, OLG Koblenz vom 18.03.2016, 1 U 832/15. Die beiden Kinder der Familie D., geb. Nov 2011 und Okt. 2012, leiden genetisch bedingt unter einem benignen Hydrozephalus (sogenannter Wasserkopf). Bereits kleinste Erschütterungen können bei einem derartigen Krankheitsbild zu Gehirnblutungen führen.
F. nennt man den Wortführer einer Partei im ma. ͢ Gerichtsverfahren. Das Wort taucht als forspecan oder forspræcan erstmals im ags. Recht des 10. Jh.s auf, bedeutete vor dem 12. Jh. aber allg. „Fürbitter“, „Beschützer einer Witwe“ oder „Vorsprecher einer Braut bei der Eheschließung“. Im dt. Sprachraum ist F. seit dem späten 13. Jh. nachweisbar, wobei die Form Fürsprech offenbar noch älter ist u. bis zum ahd. furisprëhho zurückreicht (weitere Formen: fürleger, redner). Die nd. Varianten lauten Vorsprech oder Vorsprake, lat. Synonyme sind prolocutor, causidicus, rhetor.
Mit Beginn des Jahres 2017 ist eine Vielzahl steuerrechtlicher Veränderungen in Kraft getreten. Weitere werden voraussichtlich im Laufe des Jahres folgen. Der Artikel stellt einige der wichtigsten Veränderungen vor, die sowohl für die Rechtsanwaltschaft als auch für deren wirtschafts- und steuerrechtlich beratene Mandantschaft von Bedeutung sein dürften.
Kaum sind die Weihnachtstage vorbei, schon dreht sich bei den Mitarbeitern alles um das geliebte Thema Urlaub.
Ein gutes Konzept, unternehmerischen Mut und wirtschaftlichen Erfolg – all das konnten die Gewinner des 8. Soldan Kanzlei-Gründerpreises eindrucksvoll vorweisen. Am 9. Dezember 2016 fand die feierliche Preisverleihung im Rahmen einer Tagung zum Berufsrecht in Köln statt.
Vermögensstatut in Ehe- und Erbrecht aus portugiesischer und deutscher Sicht, unter Berücksichtigung der gemeinschaftlichen Verordnungen am Freitag, 17. März 2017, 13:30–17:15 Uhr Goethe Institut Lissabon Campo dos Mártires da Pátria, 37, 1169-016 Lisboa
Auf Initiative der Länder Berlin, Brandenburg und Niedersachsen hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 beschlossen, einen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, durch den im Wege einer Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) den Bundesländern die Einführung eines juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit aus familiären Gründen (siehe insofern § 48a Abs. 1 DRiG) ermöglicht werden soll.
Das Forschungsinstitut für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin veranstaltet am Freitag, 3. März 2017 (14–18 Uhr), einen Praktikerworkshop im Familienrecht.
Am Dienstag, 14. März, wird um 18.00 Uhr im DAV- Haus in der Littenstraße 11, 10179 Berlin unsere 25. DAV-Stellenbörse stattfinden. Wir möchten Sie herzlich einladen, angehende Anwältinnen und Anwälte, Praktikanten und Referendare kennenzulernen.
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