Es gibt eine neue Volkskrankheit in Deutsch land, die nennt sich „Bewertungsfieber“. Symptomatisch hierfür: Der innere Drang, alles und jeden, der nicht bei drei auf den Bäumen ist, einer Bewertung zu unterziehen, sei es durch mehr oder weniger aussagekräftige Freitextkommentare („Niiiee wiiieeeder!!! Grrhhh“), sei es durch mehr oder weniger differenzierte Notenvergaben („Gesamtnote: 6,0“). Alle müssen dran glauben, von den Hoteliers und Restaurantbetreibern über die Friseure und Handwerker bis zu den Rechtsanwälten, Steuerberatern und Ärzten. Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, inwieweit speziell Freiberufler eine Verzeichnung auf Bewertungsportalen hinnehmen müssen und was gegen unberechtigte Einzelbewertungen unternommen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.06.26 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-24 |
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