Ebenso dürfen Spielhallen geschlossen werden, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu unterbinden. Dies ergibt sich aus mehreren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte (VG) Düsseldorf und Köln. Damit drangen die Betreiber mit ihrem Argument, dass in Spielhallen keine Ansteckungsgefahr besteht, nicht durch.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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