Das anwaltliche Standesrecht ist Bundesrecht, die aufsichtsbehördliche juristische Realität sieht indes ganz anders aus: Was die eine Kammer als berufsrechtlich völlig unbedenklich erachtet, landet durch die andere ohne Umschweife direkt auf dem Tisch der Generalstaatsanwaltschaft. Wie soll sich der betreffende Rechtsanwalt dann verhalten?
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-07 |
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