Entsprechend der erheblich gewachsenen Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts ist auch die Häufigkeit und Bedeutung der Zeugenbeistandschaft deutlich angestiegen. Unternehmen sind dringend daran interessiert, in Strafverfahren mit Unternehmensbezug die eigenen Mitarbeiter nicht unbegleitet in Vernehmungen bei Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft oder Gericht gehen zu lassen. Selbst bei vorliegendem Eigeninteresse des Unternehmens an Aufklärung der Tat möchte das Unternehmen soweit möglich die Geschäftsgeheimnisse wahren, eine unkontrolliert mäandernde Ermittlung verhindern und die eigenen Mitarbeiter vor unbedachten Äußerungen oder Rechtsverletzungen im Rahmen von Vernehmungen schützen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.07.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-21 |
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