Der DAV hat in seiner aktuellen Stellungnahme Nr. 20/ 2018 (https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-20-18-rege-musterfeststellungsklage) zur Musterfeststellungsklage (BR-Drs. …) wesentliche Änderungen und Ergänzungen angeregt. Wichtig ist, dass es keinen Wettlauf zum Gericht gibt – wer zuerst kommt, wird der Musterkläger – sondern dass das Gericht wie im KapMuG den geeignetsten Musterkläger auswählen darf.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-25 |
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