Der 3. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hat am 19. November 2019 die Revision einer Berliner Frauenärztin gegen ihre Verurteilung wegen unzulässiger Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft nach § 219a Strafgesetzbuch (StGB) verworfen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten betreffend die Angeklagte Dr. Bettina G. rechtskräftig. Die Revision ihrer in erster Instanz ebenfalls verurteilten Kollegin Dr. Verena W. hatte dagegen Erfolg. Allerdings geht es im Fall der Angeklagten Dr. W. nicht um die grundsätzliche Frage der Strafbarkeit nach § 219a StGB, sondern um eine rechtliche Frage im Zusammenhang mit dem Umstand, dass nach den gerichtlichen Feststellungen nur die Angeklagte Dr. G. die Schwangerschaftsabbrüche tatsächlich als eigene Leistung angeboten hat.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-17 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: