Berlin (DAV). Führt ein Mitarbeiter das Hakenkreuz-Symbol am Arbeitsplatz offen vor, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. September 2017 (AZ: 10 Sa 899/17).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-24 |
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