Wenn große Vermögenswerte vorhanden sind, gilt es, rechtzeitig über die Erbschaftsteuerbelastung im Todesfall nachzudenken. Die mehrfache Ausnutzung der im internationalen Vergleich recht hohen persönlichen Freibeträge hierzulade ist dabei ein erprobtes Mittel: Sind zehn Jahre seit einer Schenkung von derselben an dieselbe Person vergangen, entstehen die Freibeträge neu. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass neben dem Freibetrag für Kinder in Höhe von 400.000 € auch noch Freibeträge für Enkelkinder in Höhe 200.000 € von jedem Großelternteil möglich sind. Selbst Stiefkinder können steuerlich von dem hohen Freibetrag von 400.000 € profitieren … Man muss ihnen nur auch etwas zukommen lassen, was im Todesfall nur testamentarisch möglich ist! Selbst Schwiegerkinder und nicht verwandte Personen können alle zehn Jahre mit bis zu 20.000 € steuerfrei bedacht werden, wenn man das denn möchte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.10.42 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-20 |
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