Greifswald/Berlin (DAV). Der Führerschein ist weg, wenn man harte Drogen konsumiert. Dabei muss man gar nicht selbst gefahren sein. Hat er gegenüber der Polizei den Konsum der Droge bestätigt, reicht dies als Nachweis aus. Weitere Aufklärungsmaßnahmen sind dann nicht erforderlich. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 10. Dezember 2018 (AZ: 4 B 1699/18 HGW), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-16 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: