Ab dem 1. Juli 2018 wird das reformierte Reiserecht in der Bundesrepublik und allen weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft treten (Art. 28 Abs. 2 Richtlinie 2015/2302). Sie wird die bisher geltende Pauschalreiserichtlinie ersetzen und strebt ein EU-einheitliches Pauschalreiserecht an. Die Umsetzung verpflichtet nicht mehr lediglich zu der Einhaltung bzw. Schaffung von Mindeststandards, wie es bisher der Fall war, sondern die Mitgliedstaaten sind fortan gemäß Art. 4 zur Vollharmonisierung verpflichtet. Art. 1 benennt die zwei wesentlichen Ziele der Richtlinie: Verbraucherschutz und ein ordnungsgemäß funktionierender Binnenmarkt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-21 |
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