Am 01.04.2017 trat das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft“. Im BGB wurde mit § 611 a BGB nunmehr gesetzlich der Arbeitsvertrag definiert und systematisch in den Abschnitt „Dienstvertrag und ähnliche Verträge“ eingefügt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.04.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-18 |
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