Schon bevor der Berliner Mietendeckel am 23. Februar 2020 in Kraft getreten ist, wurde das Vorhaben des Berliner Senats und der Mehrheit des Abgeordnetenhauses kontrovers diskutiert. Die unterschiedlichen Betrachtungsweisen der Abteilungen der Berliner Amtsgerichte und der Kammern des Landgerichts Berlin zum erlassenen Gesetz verstärken die bestehende Unsicherheit zum zutreffenden Umgang mit dem Gesetz. Beide Senate des Bundesverfassungsgerichts haben sich zu unterschiedlichen Rechtsfragen mit der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu beschäftigen. Entscheidungen werden jedoch nicht vor der nächsten erheblichen Zäsur erwartet, die durch das MietenWoG Bln im November 2020 bevorsteht und erneut zu einer stärkeren Befassung der Kolleginnen und Kollegen mit dem Thema führen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-14 |
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