Fortbildung in klassischen Unternehmer-Fragen, für die Anwaltschaft ist das – jedenfalls im Vergleich zur angebotenen und nachgefragten Fachanwaltsfortbildung – immer noch ein eher kleines Thema. Gemessen daran, wie sehr sie über das Wohl und Wehe des „Unternehmens Anwaltskanzlei“ auf Dauer entscheiden, ist das eigentlich paradox. Der Deutsche Anwaltverein will dies mit dem bisher vom 17. bis 19. Juni 2020 in Wiesbaden geplanten Anwaltstag unter dem Motto „Die Kanzlei als Unternehmen“ ändern. Ob der Anwaltstag aufgrund der Corona-Krise wie geplant oder verändert durchgeführt werden kann, muss zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe des Berliner Anwaltsblatts als offen bezeichnet werden. Aktuelle Informationen dazu finden Sie unter www.anwaltstag.de. Dieser Artikel soll einen Überblick über eine kleine Auswahl der geplanten Themen geben. Sollte der Anwaltstag im Juni nicht stattfinden können, wird der DAV sicher andere Wege finden, diese Themen zu vermitteln, gegebenenfalls auch virtuell.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.05.34 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
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