Von der „unterschätzten Bedeutung der dritten Gewalt“ hat kürzlich der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aus Anlass seines Ausscheidens aus dem Amt gesprochen und in diesem Zusammenhang auf den Wert eines funktionierenden Rechtssystems auch und gerade dann verwiesen, wenn es wie im Fall der Verwaltungsgerichtsbarkeit darum geht, die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat zu schützen (NordÖR 2017, 325). Da trifft es sich, wenn auch die Bundeskanzlerin in ihrem traditionellen Sommerinterview den Blick auf den Verwaltungsgerichtsprozess gelenkt und angekündigt hat, in der nächsten Legislaturperiode für prioritäre Infrastrukturprojekte den Verwaltungsrechtschutz auf eine Instanz beschränken zu wollen. Auch wenn es der Bundeskanzlerin mit ihrer Ankündigung ersichtlich um anderes ging, lenken beide Äußerungen den Blick auf ein Thema, dem gemeinhin in der politischen Diskussion der letzten Jahre nur eingeschränkte Bedeutung zugekommen ist: der Rolle und dem gesellschaftspolitischen Stellenwert des verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.09.39 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-18 |
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