Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die das Datenschutzrecht in der Europäischen Union durch eine unmittelbar anwendbare Verordnung vereinheitlicht. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Bundesdatenschutzgesetz in der neuen Fassung (BDSG-neu) von den zahlreichen Öffnungsklauseln der DSGVO umfassend Gebrauch gemacht. Auch für Rechtsanwälte ergeben sich durch die DSGVO und das BDSGneu Änderungen zur bisherigen Rechtslage. Insbesondere im Spannungsfeld zwischen Berufsgeheimnis und Datenschutzrecht werden mit den Neuerungen klarere Regelungen eingeführt. In Anbetracht des deutlich erhöhten Bußgeldrahmens für Verstöße gegen die DSGVO könnten die Änderungen zum Anlass genommen werden, die Umsetzung der Anforderungen des Datenschutzrechts in den Kanzleien zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.09.42 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-18 |
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