Knapp anderthalb Jahre ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen nun in Kraft. Seit dem 3.6.2016 stellen § 299a und § 299b StGB Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Zeit und Gelegenheit für ein Zwischenfazit aus anwaltlicher Sicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-20 |
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