Hamburg/Berlin (DAV). Bei leitenden Angestellten ist eine Anhörung des Betriebsrats etwa bei Einstellung oder Kündigung nicht notwendig. Ob ein Mitarbeiter leitender Angestellter ist, entscheidet sich an bestimmten Grundsätzen. Ein Chefarzt ist es nicht automatisch. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. April 2016 (AZ: 5BV24/15).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-24 |
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