DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-20 |
Wenn Anwälte Fehler machen, schaden er oder sie ihren Mandanten und hoffen, der Fehler möge die Versicherungssumme nicht übersteigen. Piloten arbeiten gefährlicher, denn ihre Fehler können sie das Leben kosten. Ob ein Anwalt bei einem unversicherten Schadensfall seine wirtschaftliche Existenz verliert? Bisher haben wir davon noch nichts gehört. Aber es gibt nicht unerhebliche Restrisiken und die schlimmsten Fehler sind die, bei denen nicht der Mandant, sondern nur der Anwalt zu Schaden kommt. Hier ein paar Beispiele.
Viele Rechtsanwälte haben Zeitprobleme. Sie arbeiten länger, als sie wollen. Sie brauchen für bestimmte Tätigkeiten länger, als objektiv erforderlich wäre. Sie fühlen sich bei der Arbeit gestresst, gehetzt oder unzufrieden. Obwohl das alles regelmäßig beklagt wird und wirksame Gegenmaßnahmen existieren, ändert sich seit Jahrzehnten in den meisten Kanzleien nichts. Fristprobleme, Zeitnot, Stress – die anwaltliche Trias gehört unter Kollegen schon fast zum guten Ton.
Kennen Sie diese Situation? In einer wöchentlichen Besprechung sitzen Sie im Kreis Ihrer Kollegen und Ihr Vorgesetzter bringt deutlich seine Verärgerung über einen fehlerhaften Bericht zum Ausdruck, der falsche Zahlen enthält. Offen fragt er in die Runde, wer diese falschen Zahlen geliefert hat? Die Reaktion ist einstimmiges Schweigen, betretene Blicke zu Boden. Keiner wagt einzugestehen, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, da keiner den Unmut des Vorgesetzten vor dem gesamten Team auf sich ziehen möchte.
Um Fehlerkultur zu entwickeln, ist es erforderlich, zunächst einmal Fehler zu machen. Wer keine Fehler macht, benötigt keine Fehlerkultur. Wenn die Rechtspflege, die sich selbst vorschreibt, null Fehler zu tolerieren, Fehlerkultur entwickeln möchte, führt uns das zur Erkenntnis: Die Rechtspflege gibt zu, dass sie Fehler macht.
Geht es um Fehlerkultur, ist es dem Ausschuss Gefahrenabwehrrecht in die Wiege gelegt, nach der Fehlerkultur in den Sicherheitsbehörden zu fragen. Zwar sind diese nicht Organe der Rechtspflege, aber mit zahlreichen Befugnissen ausgestattet, um insbesondere die öffentliche Sicherheit vor Gefahren zu schützen. Gerade mit Blick auf die von ihnen zu schützenden Rechtsgüter, aber auch und gerade in Bezug auf die eingriffsintensiven Maßnahmen, die vorzunehmen sie befugt sind, sollten die Sicherheitsbehörden Fehler vermeiden.
Die [von der davit und dem BAV] aufgeworfenen Fragen [s. BAB 4/2018, S. 115–116] möchte ich Ihnen wie folgt beantworten und Sie ergänzend auf die Seite www.bea.brak.de verweisen. Dort sind die meisten Ihrer Fragen bereits ausführlich beantwortet.
Vorstandswahlen standen dieses Jahr nicht auf der Tagesordnung. Trotzdem war die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin am 9. März mit 532 Teilnehmern relativ gut besucht. Nicht überraschend hatte das derzeit berufsrechtlich und berufspolitisch beherrschende Thema dieses Interesse geweckt: das beA.
Der Internationale Wirtschaftsrechtstag hat sich als jährliche Fortbildungsveranstaltung für grenzüberschreitend aufgestellte Rechtspraktiker aus Unternehmen und freien Kanzleien etabliert. Notieren Sie sich den 1. und 2. November 2018 schon jetzt in Ihrem Kalender.
Im Februar 2016 habe ich die erste Vormundschaft für einen damals 11-jährigen Jungen palästinensischer Volkszugehörigkeit aus Syrien übernommen. Kurz danach – im April 2016 – ließ ich mich auch für seine 15-jährige Cousine als Vormund bestellen. Beide leben zusammen mit den Großeltern und einer weiteren minderjährigen Cousine sehr beengt in einem gemeinsamen Zimmer eines Hotels in Charlottenburg.
Die Vizepräsidentin des Kammergerichts hat die Rechtsanwältin Dr. Reni Maltschew zum Mitglied des Anwaltsgerichtshofs Berlin ernannt.
Gut zwölf Jahre nach der ersten gemeinsamen Veranstaltung ist die Polizei einer Einladung des Arbeitskreises Verkehrsrecht gefolgt. Zum Austausch und zur gemeinsamen Diskussion sind erschienen am 8.3.2018 im Haus der Wirtschaft Frau Heller und Herr Borchard als Vertreter des Verkehrsermittlungsdienstes der Direktion 2, Herr Haegele als Leiter der Bußgeldbehörde des Polizeipräsidenten in Berlin sowie mit Herrn Schattling und Herrn Drescher zwei ranghohe Vertreter des Fachstabes Verkehr.
Erneut sehr gut besucht waren die vergangenen zwei Veranstaltungen des Arbeitskreises Verwaltungsrecht, die sich jeweils mit aktuellen und anspruchsvollen Themen befassten.
Am 14. Februar 2018 fand in den Räumen des DAV ein Workshop zum Thema „Vertriebsstrategien für Rechtsanwälte im Erbrecht“ mit Liane Allmann, Inhaberin der Agentur Kitty&Cie. (www.kitty-cie.de), statt. Knapp 30 Anwältinnen und Anwälte fanden sich ein, arbeiteten mit und diskutierten.
Schreiben des BAV an Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Antwortschreiben der Staatssekretärin für Justiz
Um es gleich vorwegzunehmen: Mediator*innen mit anwaltlichem Grundberuf sollten auf eine klare Trennung der Berufsbilder achten. Eine Doppelrolle, wie sie in dem vom BGH verwendeten Begriff „Anwaltsmediator“ zum Ausdruck kommt und die entsteht, wenn im Rahmen der Vereinbarung mit den Parteien auch Rechtsrat erteilt oder anwaltliche Dienstleistungen erbracht werden, sollte unbedingt vermieden werden.
Die bereits viel besprochene Entscheidung des Senats für Anwaltshaftung beim BGH (Urt. v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17) zur Haftung einer anwaltlichen Mediatorin ist – so besteht wohl weitgehende Einigkeit – im Ergebnis richtig. Doch wer will behaupten, dass es bei einer Entscheidung nicht auch auf die Begründung ankommt? Die Begründung des BGH ist aber leider schwach, ja sogar falsch.
Der Einsatz von privaten IT-Ressourcen der Mitarbeiter für dienstliche Zwecke („BYOD“ – Bring your own Device) gehört in vielen Unternehmen zunehmend zum Alltag, auch in Anwaltssozietäten. Für die Kanzlei reduziert sich der Investitionsaufwand für Hard- und Software, Mitarbeiter schätzen die Nutzung ihrer eigenen, vertrauten IT-Mittel und legen oftmals keinen Wert darauf, neben einem bereits vorhandenen, privat erworbenen Smartphone, Laptop oder Tablet noch ein durch die Kanzlei gestelltes weiteres „Arbeitsgerät“ nutzen zu müssen.
Der unerwartete Säureangriff ihres Ehemannes auf ihrer Arbeitsstelle veränderte das Leben von Sonja A. Nur der Umsicht der Kolleginnen und Kollegen war es zu verdanken, dass bei ihr kaum physische Schäden verblieben sind. Die psychischen Schäden indes dauern an. Auch die rechtliche Bewältigung bedeutete eine schwer zu bewältigende Herausforderung.
Der Patroziniumstag ist am 19. Mai eines jeden Jahres, da wird also seiner gedacht.
Das erste Treffen der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg der ARGE Anwältinnen im DAV in diesem Jahr fand am 1. Februar in Berlin-Mitte statt. Thema des Abends war die „Mandantenakquise im Gespräch – Kommunikationsinstrumente für den Businessalltag“. Rechtsanwältin Dr. Anja Schäfer, die als Business-Coach, Trainerin und Mentorin in Berlin tätig ist, teilte im Rahmen ihres Vortrags jede Menge Tipps mit den Teilnehmerinnen.
Anträge auf Erlass des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheids stellt man in „nur maschinell lesbarer Form“ – das gilt für Anwälte bereits seit 2008 (§ 690 Abs. 3 ZPO in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung). Zum 1.1.2018 wurde die Verpflichtung zur Nutzung des automatisierten Mahnverfahrens auf Widerspruch und Antrag auf Neuzustellung des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheids erweitert (vgl. § 702 Abs. 2 ZPO n.F.); dafür gibt es entsprechende Formulare.
Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins hat beschlossen, den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten folgenden Orientierungshilfen zur Verfügung zu stellen.
Wissenschaftlicher Verlag Berlin, 1. Auflage 2017,
457 Seiten, broschiert, EUR 68, ISBN 978-3-96138-030-5
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