München/Berlin (DAV). Für die Genehmigung einer Zweigpraxis bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Verbessert sich dadurch die Versorgung der Patienten vor Ort, spricht das für die Genehmigung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts München vom 3. Februar 2017 (Az.: S 28 KA 1/17 ER) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.11.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-20 |
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