In Deutschland herrscht Ärztemangel. Das ist weithin bekannt. Insbesondere auf dem Land sind Ärzte Mangelware. Mecklenburg-Vorpommern will Medizinstudenten mit Stipendien auch nach Beendigung des Studiums im Land halten. Deutschlands Kinder- und Jugendärzte warnen indes vor einem Kollaps der ambulanten Kinder- und Jugendversorgung, weil die „Ressource Arzt“ knapper und knapper werde. Immer mehr Ärzte haben nicht in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedstaaten, sondern in Drittstaaten studiert. Doch wie gestaltet sich die Realität der Anerkennung des ausländischen Arzttitels tatsächlich? Repräsentiert sich im Anerkennungsverfahren die Notwendigkeit der Öffnung des deutschen Systems für ausländische Ärzte, um der medizinischen Unterversorgung, insbesondere auf dem Land, entgegenzuwirken? Welche rechtlichen Weichenstellungen sind womöglich erforderlich, um den Ärztemangel effektiver zu bekämpfen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-07 |
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