„Selbstmord ist doch jetzt verboten.“ Das ist falsch. Aber es ist eine Botschaft, die bei einem interessierten Bürger durch den neuen § 217 StGB angekommen ist. Erschreckenderweise sind Aussagen von Ärzten und auch von Juristen mitunter gar nicht weit von dieser Fakenews entfernt. Ein subjektiv positiv empfundener Trend zu mehr Selbstbestimmung im medizinischen Bereich durch die Regelung der Patientenverfügung im BGB wurde zumindest gebremst. Rechtspolitisch ist das äußerst problematisch.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.05.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-18 |
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