Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte dazu: „Die Corona-Krise hat uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie schnell und unerwartet man in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann. Mit meinem Gesetzentwurf wollen wir überschuldeten Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen einen schnelleren Neuanfang ermöglichen. …“
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-14 |
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