Am 14. März 2017 veranstaltete der Arbeitskreis IT-Recht des Berliner Anwaltsvereins in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (davit) ein Seminar zur Vorratsdatenspeicherung. Das Thema ist auch 11 Jahre nach Inkrafttreten der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aktuell. Ab dem 1. Juli 2017 müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten den Speicherpflichten nach §§ 113a, 113b TKG nachkommen. Gegen die Vorschriften laufen diverse Verfassungsbeschwerden. Der EuGH hat derweil zwei nationale Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aus England und Schweden für europarechtswidrig erklärt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: