Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Kammergerichts werden von den Richterinnen und Richtern der derzeit (Stand per Ende 2018) insgesamt acht Familiensenate (von derzeit 28 Zivilsenaten) des Kammergerichts zumeist im Jahresturnus, regelmäßig nach der Bekanntmachung der ebenfalls in der Regel jährlich neu gefassten „Düsseldorfer Tabelle“ aufgestellt bzw. fortgeschrieben. Zweck der Leitlinien ist es, der Unterhaltspraxis der vier Berliner Familiengerichte sowie derjenigen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, der Berliner Jugendämter und Unterhaltsvorschusskassen sowie der Sozialbehörden Hilfestellung und Orientierung bei der Bearbeitung von Unterhaltsstreitsachen, aber auch bei der Beratung in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten zu geben. Klarzustellen ist, dass es sich bei den Leitlinien lediglich um eine Empfehlung handelt, die die Familiengerichte nicht binden. Entsprechend der Lage des Einzelfalles kann und muss von ihnen abgewichen werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-18 |
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