Deutschland wird immer älter. Im Jahr 2015 waren laut Statistischem Bundesamt in Deutschland bereits 2,86 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Gut ein Viertel (783 000 Pflegebedürftige) wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind nach § 1601 BGB gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Die Sozialhilfeträger übernehmen zwar zunächst die Kosten, holen sich die Leistungen aber so weit wie möglich nach den familienrechtlichen Vorschriften von den Kindern zurück.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-18 |
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