Im letzten Jahr stand der 8. März in vielen Ländern unter dem Motto „Make taxes work for women“. In zahlreichen Kampagnen und Veranstaltungen wurde auf die Benachteiligung von Frauen durch die Ausgestaltung von Steuernormen und Steuersystemen hingewiesen und Reformen eingefordert.
Auch die Europäische Union hat das Thema aufgegriffen und im Januar 2019 eine Entschließung zur Gleichstellung der Geschlechter in der Steuerpolitik verabschiedet. Themen sind u. a. der Rückgang der progressiven Besteuerung durch sinkende Spitzensteuersätze bei der Einkommens- und Unternehmenssteuer zu Gunsten höherer Umsatzsteuern, die Ausgestaltung von Steuervergünstigungen, die unzureichende Abschaffung von Steuerschlupflöchern sowie fehlende Durchsetzungsmechanismen zur Förderung einer gleichstellungsgerechteren Besteuerung.
Die Bundesregierung sieht für Deutschland – trotz der zahlreichen in der Entschließung genannten Aspekte – keinerlei Handlungsbedarf. Bei der (rechtlich vorgeschriebenen) gleichstellungsorientierten Prüfung von Gesetzentwürfen zum Steuerrecht seien regelmäßig keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Frauen und Männer unterschiedlich betroffen sein können (vgl. BT-Drs. 19/12857).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-17 |
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