Deutsche Gerichte werden in Zukunft mehr ausländische Urteile vollstrecken müssen. Das ergibt sich aus der Haager Konvention zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen, die die Europäische Union und 39 Handelspartner am 2. Juli 2019 im Friedenspalast verabschiedet haben. Verminderte Transaktions- und Verhandlungskosten in multilateralen Handelsbeziehungen, ein effektiver Zugang zum Recht und mehr Rechtssicherheit sind die Hauptziele, die die Teilnehmer der 22. diplomatischen Sitzung der Haager Konferenz für internationales Privatrecht (HCCR) mit der Konvention verfolgen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.09.40 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-20 |
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