Am 24. Februar 2020 referierte Urban Sandherr, Richter am 3. Strafsenat des Kammergerichts, zum siebten Mal vor ca. 50 TeilnehmerInnen aus der Berliner Richter- und Anwaltschaft kurzweilig zu der Rechtsprechung des Senats zu Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten im abgelaufenen Jahr. Zunächst standen die Verkehrsstraftaten im Mittelpunkt. Es wurden drei Entscheidungen besprochen: Der Senat hatte sich in dem Beschluss vom 15. April 2019 – 3 Ss 25/19 (NZV 2019, 314) mit der in § 315 d StGB normierten Höchstgeschwindigkeitserzielungsabsicht zu befassen. Ein Delinquent war mit einem 605 PS starken Mietwagen mit 150 km/h durch Kreuzberg gefahren, um sich zu profilieren, anderen zu imponieren und das Fahrzeug einmal auszutesten. Glücklicherweise kam es nicht zu einem Unfall.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.05.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
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