Am 12.12.2018 stellte Herr VRiKG Björn Retzlaff Entscheidungen des 21. Senats zum Bau- und Architektenrecht aus den vergangenen 18 Monaten vor. Im Mittelpunkt stand dabei die Besprechung des Urteils vom 10.7.2018 in der Sache 21 U 30/17 (IBR 2018, 490 f.), im Volltext abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen. berlin-brandenburg.de. Kollegen, die damit rechnen, bezüglich streitiger Änderungs- oder Kündigungsvergütung „Kunde“ des 21. Senats zu werden, sei die Lektüre der ausführlich begründeten Entscheidung dringend empfohlen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.03.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-18 |
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