Die Berliner Anwaltschaft findet in ihrer Kammerversammlung zu neuer Einigkeit, indem sie sich Themen auf Bundesebene sucht. In den Fokus der Kritik kam in der Kammerversammlung am 8. März 2017 vor allem die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als Dachorganisation aller 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland. Ihr wurde Geheimniskrämerei, Eigenmächtigkeit und mangelnde Transparenz ihrer Finanzen vorgeworfen worden. Außerdem forderte die Kammerversammlung die Abschaffung des speziell und nur beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts, so dass jede Anwältin und jeder Anwalt zukünftig auch in Zivilsachen vor dem BGH auftreten könnte. So reformfreudig war die Berliner Kammer lange nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.04.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-18 |
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