Zwar dürfen in Brandenburg aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen mehr übernachten. Dies gilt laut zwei aktuellen erstinstanzlichen Eil-Entscheidungen des VG Potsdam aber nicht für Übernachtungen in Zweitwohnungen und Ferienhäusern. Den Entscheidungen zufolge dürfen zwei Berliner trotz des Einreisestopps, den der Landkreis Ostprignitz-Ruppin verhängt hatte, ihre Zweitwohnsitze aufsuchen und dort übernachten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: