Fortbildung als Präsenzveranstaltung ist seit Mitte März 2020 in Deutschland eine Rarität. Kontaktsperren, Ausgangsbeschränkungen sowie Versammlungsverbote machen normale Fortbildungsseminare nahezu unmöglich. Die nach § 15 Abs. 2 Fachanwaltsordnung (FAO) zugelassene Option für Online-Fortbildungen ist derzeit für viele Fachanwälte die erste Alternative. Eine begrenzte Zahl der Fortbildungs-Pflichtstunden kann aber auch durch Angebote zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle nachgewiesen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.06.34 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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