Falsche Farbe, kahle Stellen: Ein missratener Friseurbesuch ist für viele Menschen eine Horrorvorstellung. Ein Recht auf Nachbesserung haben Kunden in jedem Fall – und in härteren Fällen auch Chancen auf Schadensersatz. Kaum etwas kann das Selbstbewusstsein so nachhaltig stören wie ein schlechter Haarschnitt – vor allem dann, wenn die Haare ab sind und nichts mehr zu retten ist. In Tränen aufgelöste, völlig verzweifelte Kunden haben wohl die meisten Friseure schon erlebt. Doch anders als ein Paar zur kleiner Schuhe aus dem Online-Shop kann man einen Haarschnitt nicht einfach zurückgeben. Was können frisch Frisierte also tun, wenn sie mit der Leistung des Coiffeurs unzufrieden sind?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.11.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-20 |
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