Das Landgericht Limburg hat den Angeklagten wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Kokain) in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den landgerichtlichen Feststellungen war der Angeklagte Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, das diese gegen eine marokkanische Tätergruppierung wegen Verdachts von Betäubungsmittelstraftaten führte. Aufgrund von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen hatte die Kriminalpolizei Frankfurt am Main konkrete Hinweise auf einen Betäubungsmitteltransport des Angeklagten erhalten, den der zu diesem Zeitpunkt vorübergehend in Marokko befindliche „Chef“ der Gruppe organisiert hatte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.06.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
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