Landgericht Berlin – Verteilung der Eingänge unter den Spezialkammern 15, 16 und 52
Am Landgericht Berlin wird derzeit überlegt, die Verteilung der Eingänge aus Bereich gewerblicher Rechtsschutz nicht mehr von dem Anfangsbuchstaben des Beklagten/Antragsgegners abhängig zu machen, sondern nach der Eingangsnummer rotierend unter den Spezialkammern (15, 16 und 52).
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