„Ja, wenn das Kammergericht in Berlin nicht wäre“, so die Antwort des Müllers von Sanssouci, die vor allem in der Wendung „Il y a des juges à Berlin“ geradezu Weltruhm erlangte. Gemeinhin wird dieser Ausspruch als Ausdruck des Vertrauens der Preußen in die Justiz, in ihre Unparteilichkeit und in die von ihr verfolgte Gerechtigkeit unter Friedrich dem Großen gewertet. Es lässt deshalb schon aufhorchen, wenn rund 220 Jahre später und unter verfassungsrechtlich gesicherten rechtsstaatlichen Bedingungen ein Verlust des Vertrauens der Bürger in den Rechtsstaat und in sein Rechtssystem beklagt wird, eine Klage, die man etwa den Äußerungen des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, entnehmen muss. Was ist dran an solchen Klagen des Verlustes an Respekt und Wertschätzung für das Rechtssystem, die mit der allgemeinen Befürchtung einhergeht, dass das Recht zunehmend in die Defensive gerate, weil es nicht mehr konsequent angewendet werde (Jens Gnisa). In einer solchen Situation scheint es mir angemessen, einige Überlegungen zur Lage und Zukunft der Dritten Gewalt in Deutschland und Europa anzustellen, ohne hierbei den Anspruch einer auch nur an nähernden Vollständigkeit zu erheben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-22 |
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