Siegburg/Berlin (DAV). Wer seine kranken Kinder mit zur Arbeit nimmt, verstößt damit oft gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Eine fristlose Kündigung rechtfertigt es allerdings nicht. Auch nicht in der Probezeit. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 4. September 2019 (AZ: 3 Ca 642/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-17 |
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