Neubrandenburg /Berlin (DAV). Die Abrechnung der Betriebskosten ist oftmals Anlass für Streitigkeiten im Mietverhältnis. Während der Vermieter ein Interesse daran hat, sämtliche tatsächlich verbrauchten Kosten auf die Mieter umzulegen, prüft dieser insbesondere dann wenn die monatlichen Vorauszahlungen nicht auskömmlich sind, ob er sämtliche auf ihn umgelegte Kosten auch tragen muss.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-24 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: