Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer den Dieselskandal kannte und trotzdem ein betroffenes Dieselfahrzeug gebraucht kaufte, hat keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies am 9. Januar 2020 (AZ: 17 U 133/19) eine Klage ab, bei dem es um einen 2016 gebraucht gekauften Diesel ging.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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