Das Kammergericht hat die Berufung eines Geschäftsmannes, der am 20. Januar 2014 auf dem Gehweg vor einem 5-Sterne-Hotel bei Glatteis gestürzt war und erstinstanzlich vor dem Landgericht Berlin erfolglos Schadensersatz vom der Hotelbetreiberin verlangt hatte, durch Beschluss vom 7. November 2017 ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.12.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-20 |
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